Hallo, frau h.
es scheint sich hier um ein hauseigenes Verfahren der DRV Bund zu handeln, da das Formular R3214 kein bundeseinheitliches Formblatt der Deutschen Rentenversicherung ist.
Der Versand an Sie selbst ist deshalb erforderlich, da der DRV nicht bekannt ist, ob sie noch bei den gleichen Ärzten wie im letzten Rentenverfahren in Behandlung sind, oder ob Sie den Arzt mittlerweile gewechselt haben.
Der DRV sollte auch klar sein, daß die Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens innerhalb von 5 Tagen nicht möglich ist. Ich würde daher empfehlen, das Formular sofort beim behandelnden Arzt bzw. bei den behandelnden Ärzten abzugeben und die DRV darüber zu informieren, daß sie das Formular beim Arzt abgegeben haben, die Beantwortung nach Aussage der Arztpraxis jedoch voraussichtlich einige Zeit dauern wird.