Ob und über eine welche Person eine Familienversicherung in der KV besteht, muss derzeit lediglich unter Punkt 2.5 angegeben werden und bezieht sich auf den aktuellen Versicherungsstatus.
Unter Punkt 3.3 ist zur Prüfung der Vorversicherungszeit nur noch die Familienversicherung als solche einzutragen, jedoch nicht mehr, über welche(n) Familienangehörige(n) die Versicherung erfolgte.
Da dieser Vordruck für die Krankenkasse gedacht ist, gehe ich davon aus, dass diese die Angabe zur Prüfung der Vorversicherung nicht mehr benötigt, bzw. dies aufgrund des Datenbestandes von nun an selbst ermittelt.