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"Redaktion"

von Schiko.11.04.2007 | 22:13
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Gott helfe mir, ich kann nicht anders, ich hoffe die redaktion verzeiht mir die ergänzung. Es ist ja alles erfreulich und richtig was unter nachrichten zum thema „Mit dem Sparerfreibetrag, Werbungskosten und“…….“ ausgeführt wurde. Auch auf absetzbare sonderausgaben wurde hingewiesen, dies erscheint mir aber zu mager. Unter diesen begriff können krankenversicherung- pflegeversicherungsbeitrag abgesetzt werden. Kommt hinzu, beiträge zur haftpflichtversicherung etc.Auch behinterten prozente sind steuermindernd, usw. Wichtig vor allem für rentner die zusätzlich eine privatrente beziehen. Einerseits gilt hier- sogar ermässigt- die ertragsanteil steuerberechnung wie bisher, anderseits durch die last des doppelten krankenkassenbeitrages sind höhere abzugsbeträge zu berücksichtigen. Weil ja für rentner und andere der vorwegabzug entfällt, können bis zu 5.069/ 10. led./vh. steuermindernd bei nachweis geltend gemacht werden. Kommt hinzu, besonders großzügig ab 2006, der direktabzug für nach- gewiesene lohnkosten von haushaltsnahen leistungen. Mir fehlt auch der hinweis- wenn auch in der abschmelzung befindlich- für den altersentlastungsbetrag für mieteinnahmen, besonders aber für höhere zinsen als 801/ 1602. Ganz wichtig, die konten für solche anlagen als und /oderkonten zu führen, da ja, auch wenn nur ein renteneinkommen, beide ehepartner zweimal diesen freibetrag nützen können Der hinweis, ein alleinstehender erhält eine nichtveranlagungsbescheinigung für 2006 wenn seine einnahmen geringer als 9.085 sind, stimmt so nicht. Mit freundlichen Grüßen.

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