Hallo Gerry,
ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Hinzuverdienst unbegrenzt. Sie müssen der Rentenversicherung somit nicht mitteilen ob und in welchem Umfang Sie arbeiten.
Wenn Sie als Arbeitnehmer tätig sind, besteht Versicherungsfreiheit d.h. Sie müssen keinen Arbeitnehmer-Anteil mehr zur Rentenversicherung zahlen.
Sie könnten jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann wird Ihr Arbeitnehmer-Anteil weiter abgezogen und Ihr Anteil und der des Arbeitgebers fließt in Ihr Rentenkonto. Jeweils zum 01.07 wird Ihre Rente dann um die Steigerung aus den Beiträgen und Zuschlägen erhöht.
Gerne können Sie sich hierzu in einer unserer Beratungsstellen beraten lassen.