Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Regelaltersrente erreicht, möchte Vollzeit weiter arbeiten

von Gerry08.02.2019 | 13:14
255 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, beziehe seit 01.02.2019 meine Regelaltersrente. Da ich noch recht fit bin möchte ich noch weiter arbeiten gehen, 130 Std. im Monat. Meine Rente liegt knapp über 1000.- Euro. Muß ich dieses meiner Rentenversicherung mitteilen. Danke schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerry,

ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Hinzuverdienst unbegrenzt. Sie müssen der Rentenversicherung somit nicht mitteilen ob und in welchem Umfang Sie arbeiten.

Wenn Sie als Arbeitnehmer tätig sind, besteht Versicherungsfreiheit d.h. Sie müssen keinen Arbeitnehmer-Anteil mehr zur Rentenversicherung zahlen.

Sie könnten jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann wird Ihr Arbeitnehmer-Anteil weiter abgezogen und Ihr Anteil und der des Arbeitgebers fließt in Ihr Rentenkonto. Jeweils zum 01.07 wird Ihre Rente dann um die Steigerung aus den Beiträgen und Zuschlägen erhöht.

Gerne können Sie sich hierzu in einer unserer Beratungsstellen beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

chiam 08.02.2019 | 14:30
Wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, gibt es keine Anrechnung von Hinzuverdienst auf die Rente. Deshalb muß auch die Rentenversicherung nicht darüber informiert werden. Sie müssen einzig mit dem Arbeitgeber klären, daß der Sie weiter beschäftigt, und ihm mitteilen, ob Sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen wollen (nicht mehr verpflichtend, würde aber die Rente jährlich erhöhen).
Modi1969am 09.02.2019 | 15:46
Hallo, Sie dürfen als Regelalter aus Sicht der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen (bei evtl. Hinterbliebenenrente stets Einkommensanrechnung, egal wie alt Sie sind..). Der Arbeitgeber zahlt immer seinen Anteil, der aber Ihre Rente nicht steigert, sofern Sie nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Durch die (unwiderrufliche) Erklärung lösen Sie jährliche Zuschlagsberechnungen Ihrer Altersrente jeweils zum 1.7. (erstmals zum 1.7.20 bei Erklärung in 2019..) aus, die mit zunehmendem Alter immer größer ausfallen. In der Beratungsstelle DER DRV hierzu gerne weitere, ausführlichere Info...
Xyzam 12.02.2019 | 00:33
Sie antworten immer nur aus der DRV Sicht. M. E. ist das grenzwertig, wenn Sie wirklich beraten wollen. In diesem Fall: wer 130 Std arbeitet, der übt keinen Minijob aus. Mithin sind ihre Aussagen ja richtig. Mir fällt in Gesprächen immer auf, dass die Menschen glauben, die Rente bekommen Sie brutto für netto. Kommt dann z. B. bei Ehepaaren die 1. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung und damit dann die Aufforderung zu den 1/4 jährlichen Vorauszahlungen, ist die Überraschung meist groß bis unfassbar. Und die Erkenntnis, dass das gezahlte nach Steuern, KV und PV Zahlung hinten und vorne nicht reicht, ist schrecklich. In unserer Nachbarschaft werden die mühsam erkämpften Eigenheime wegen Renteneintritt Stück für Stück notverkauft. Wie lange wir noch durchhalten? Nicht böse sein, Sie geben sich viel Mühe, dafür Danke, aber es ist eben immer nur die halbe Beratung/Hinweis. Wir haben alle gearbeitet wie die Weltmeister, allein: als Vorsorge für das Alter reicht es nun nicht.
W*lfgangam 12.02.2019 | 21:03
Zitat von Xyz anzeigenausblenden
Hallo Xyz, aus welcher Sicht sollte denn ein Forum der DRV sonst arbeiten/rechtlich zulässig *beraten = schlicht nur unverbindlich informieren? ;-) Natürlich gibt es auch schon mal einfach gehaltene 'Tipps' zu Steuern + KV/PV - IMMER mit dem Hinweis verbunden, sich an die sachwissenden Berufsgruppen/-behörden zu wenden, um DEREN Forderungen mit der eigenen Renten-/Einkommenssituation verbindlich feststellen zu lassen. Gruß w.
Danebenam 13.02.2019 | 10:00
Zitat von Xyz anzeigenausblenden
Hallo Gerry, ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Hinzuverdienst unbegrenzt. Sie müssen der Rentenversicherung somit nicht mitteilen ob und in welchem Umfang Sie arbeiten. Wenn Sie als Arbeitnehmer tätig sind, besteht Versicherungsfreiheit d.h. Sie müssen keinen Arbeitnehmer-Anteil mehr zur Rentenversicherung zahlen. Sie könnten jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann wird Ihr Arbeitnehmer-Anteil weiter abgezogen und Ihr Anteil und der des Arbeitgebers fließt in Ihr Rentenkonto. Jeweils zum 01.07 wird Ihre Rente dann um die Steigerung aus den Beiträgen und Zuschlägen erhöht. Gerne können Sie sich hierzu in einer unserer Beratungsstellen beraten lassen.
Sie antworten immer nur aus der DRV Sicht. M. E. ist das grenzwertig, wenn Sie wirklich beraten wollen. In diesem Fall: wer 130 Std arbeitet, der übt keinen Minijob aus. Mithin sind ihre Aussagen ja richtig. Mir fällt in Gesprächen immer auf, dass die Menschen glauben, die Rente bekommen Sie brutto für netto. Kommt dann z. B. bei Ehepaaren die 1. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung und damit dann die Aufforderung zu den 1/4 jährlichen Vorauszahlungen, ist die Überraschung meist groß bis unfassbar. Und die Erkenntnis, dass das gezahlte nach Steuern, KV und PV Zahlung hinten und vorne nicht reicht, ist schrecklich. In unserer Nachbarschaft werden die mühsam erkämpften Eigenheime wegen Renteneintritt Stück für Stück notverkauft. Wie lange wir noch durchhalten? Nicht böse sein, Sie geben sich viel Mühe, dafür Danke, aber es ist eben immer nur die halbe Beratung/Hinweis. Wir haben alle gearbeitet wie die Weltmeister, allein: als Vorsorge für das Alter reicht es nun nicht.
Hier im Forum wird nicht umfangreich beraten, hier werden Fragen beantwortet. Der Experte hat die gestellte Frage beantwortet. Nach Steuern, KV und PV und ähnlichem wurde überhaupt nicht gefragt. Zudem ***dürfen*** die Experten der Rentenversicherung auch gar keine steuerrechtlichen Beratungen durchführen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026