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Experten-Antwort

Regelaltersrente erreicht, möchte Vollzeit weiter arbeiten

von Gerry08.02.2019 | 13:14
250 Ansichten
7 Antworten
Hallo, beziehe seit 01.02.2019 meine Regelaltersrente. Da ich noch recht fit bin möchte ich noch weiter arbeiten gehen, 130 Std. im Monat. Meine Rente liegt knapp über 1000.- Euro. Muß ich dieses meiner Rentenversicherung mitteilen. Danke schon mal.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2019 | 14:40

Hallo Gerry,

ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Hinzuverdienst unbegrenzt. Sie müssen der Rentenversicherung somit nicht mitteilen ob und in welchem Umfang Sie arbeiten.

Wenn Sie als Arbeitnehmer tätig sind, besteht Versicherungsfreiheit d.h. Sie müssen keinen Arbeitnehmer-Anteil mehr zur Rentenversicherung zahlen.

Sie könnten jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann wird Ihr Arbeitnehmer-Anteil weiter abgezogen und Ihr Anteil und der des Arbeitgebers fließt in Ihr Rentenkonto. Jeweils zum 01.07 wird Ihre Rente dann um die Steigerung aus den Beiträgen und Zuschlägen erhöht.

Gerne können Sie sich hierzu in einer unserer Beratungsstellen beraten lassen.

6 Antworten

chiam 08.02.2019 | 14:30
Wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, gibt es keine Anrechnung von Hinzuverdienst auf die Rente. Deshalb muß auch die Rentenversicherung nicht darüber informiert werden. Sie müssen einzig mit dem Arbeitgeber klären, daß der Sie weiter beschäftigt, und ihm mitteilen, ob Sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen wollen (nicht mehr verpflichtend, würde aber die Rente jährlich erhöhen).
Modi1969am 09.02.2019 | 15:46
Hallo, Sie dürfen als Regelalter aus Sicht der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen (bei evtl. Hinterbliebenenrente stets Einkommensanrechnung, egal wie alt Sie sind..). Der Arbeitgeber zahlt immer seinen Anteil, der aber Ihre Rente nicht steigert, sofern Sie nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Durch die (unwiderrufliche) Erklärung lösen Sie jährliche Zuschlagsberechnungen Ihrer Altersrente jeweils zum 1.7. (erstmals zum 1.7.20 bei Erklärung in 2019..) aus, die mit zunehmendem Alter immer größer ausfallen. In der Beratungsstelle DER DRV hierzu gerne weitere, ausführlichere Info...
Xyzam 12.02.2019 | 00:33
Sie antworten immer nur aus der DRV Sicht. M. E. ist das grenzwertig, wenn Sie wirklich beraten wollen. In diesem Fall: wer 130 Std arbeitet, der übt keinen Minijob aus. Mithin sind ihre Aussagen ja richtig. Mir fällt in Gesprächen immer auf, dass die Menschen glauben, die Rente bekommen Sie brutto für netto. Kommt dann z. B. bei Ehepaaren die 1. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung und damit dann die Aufforderung zu den 1/4 jährlichen Vorauszahlungen, ist die Überraschung meist groß bis unfassbar. Und die Erkenntnis, dass das gezahlte nach Steuern, KV und PV Zahlung hinten und vorne nicht reicht, ist schrecklich. In unserer Nachbarschaft werden die mühsam erkämpften Eigenheime wegen Renteneintritt Stück für Stück notverkauft. Wie lange wir noch durchhalten? Nicht böse sein, Sie geben sich viel Mühe, dafür Danke, aber es ist eben immer nur die halbe Beratung/Hinweis. Wir haben alle gearbeitet wie die Weltmeister, allein: als Vorsorge für das Alter reicht es nun nicht.
Danebenam 13.02.2019 | 10:00
Xyz schrieb

Sie antworten immer nur aus der DRV Sicht. M. E. ist das grenzwertig, wenn Sie wirklich beraten wollen.

In diesem Fall: wer 130 Std arbeitet, der übt keinen Minijob aus. Mithin sind ihre Aussagen ja richtig.

Mir fällt in Gesprächen immer auf, dass die Menschen glauben, die Rente bekommen Sie brutto für netto. Kommt dann z. B. bei Ehepaaren die 1. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung und damit dann die Aufforderung zu den 1/4 jährlichen Vorauszahlungen, ist die Überraschung meist groß bis unfassbar.

Und die Erkenntnis, dass das gezahlte nach Steuern, KV und PV Zahlung hinten und vorne nicht reicht, ist schrecklich. In unserer Nachbarschaft werden die mühsam erkämpften Eigenheime wegen Renteneintritt Stück für Stück notverkauft. Wie lange wir noch durchhalten?

Nicht böse sein, Sie geben sich viel Mühe, dafür Danke, aber es ist eben immer nur die halbe Beratung/Hinweis.

Wir haben alle gearbeitet wie die Weltmeister, allein: als Vorsorge für das Alter reicht es nun nicht.

Hallo Gerry, ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Hinzuverdienst unbegrenzt. Sie müssen der Rentenversicherung somit nicht mitteilen ob und in welchem Umfang Sie arbeiten. Wenn Sie als Arbeitnehmer tätig sind, besteht Versicherungsfreiheit d.h. Sie müssen keinen Arbeitnehmer-Anteil mehr zur Rentenversicherung zahlen. Sie könnten jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann wird Ihr Arbeitnehmer-Anteil weiter abgezogen und Ihr Anteil und der des Arbeitgebers fließt in Ihr Rentenkonto. Jeweils zum 01.07 wird Ihre Rente dann um die Steigerung aus den Beiträgen und Zuschlägen erhöht. Gerne können Sie sich hierzu in einer unserer Beratungsstellen beraten lassen.
Sie antworten immer nur aus der DRV Sicht. M. E. ist das grenzwertig, wenn Sie wirklich beraten wollen. In diesem Fall: wer 130 Std arbeitet, der übt keinen Minijob aus. Mithin sind ihre Aussagen ja richtig. Mir fällt in Gesprächen immer auf, dass die Menschen glauben, die Rente bekommen Sie brutto für netto. Kommt dann z. B. bei Ehepaaren die 1. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung und damit dann die Aufforderung zu den 1/4 jährlichen Vorauszahlungen, ist die Überraschung meist groß bis unfassbar. Und die Erkenntnis, dass das gezahlte nach Steuern, KV und PV Zahlung hinten und vorne nicht reicht, ist schrecklich. In unserer Nachbarschaft werden die mühsam erkämpften Eigenheime wegen Renteneintritt Stück für Stück notverkauft. Wie lange wir noch durchhalten? Nicht böse sein, Sie geben sich viel Mühe, dafür Danke, aber es ist eben immer nur die halbe Beratung/Hinweis. Wir haben alle gearbeitet wie die Weltmeister, allein: als Vorsorge für das Alter reicht es nun nicht.
Hier im Forum wird nicht umfangreich beraten, hier werden Fragen beantwortet. Der Experte hat die gestellte Frage beantwortet. Nach Steuern, KV und PV und ähnlichem wurde überhaupt nicht gefragt. Zudem ***dürfen*** die Experten der Rentenversicherung auch gar keine steuerrechtlichen Beratungen durchführen.
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