Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Regelaltersrente in 2015 rückwirkend ab 01.07.14

von Hanni05.10.2015 | 13:02
1648 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe im März 2015 (Antrag vom Januar 2015) rückwirkend ab 01.07.14 Regelaltersrente bewilligt bekommen. Muss ich die rückwirkende Rentenzahlung für Juli bis Dezember 2014, die erst im März 2015 an mich ausgezahlt wurde, in der Steuererklärung für 2014 oder in der Steuererklärung für 2015 angeben?

5 Antworten

Hanniam 05.10.2015 | 13:37
Also gebe ich die in 2015 erhaltene Nachzahlung für 2014 erst in der Steuererklärung für 2015 an ...... und dann wird der Steuerbescheid für 2014 in 2016 geändert? Grund: Soweit die nachträgliche Feststellung des Rentenanspruchs auf Veranlagungszeiträume zurückwirkt, für die Steuerbescheide bereits ergangen sind, sind diese Steuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (R 32b Abs. 4 EStR).
Heinericham 05.10.2015 | 13:18
In der Steuererklärung 2015, da im Steuerrecht das Zuflussprinzip gilt. In dem Kalenderjahr, wo Sie Gelder bekommen haben, werden diese versteuert.
hegehosaam 05.10.2015 | 13:18
Im Steuerrecht gilt das "Zuflussprinzip". Da Ihnen die Rentennachzahlung erst im Jahr 2015 zugeflossen ist, ist sie in der Steuererklärung für das Jahr 2015 anzugeben.
-am 05.10.2015 | 14:29
Hallo Hanni, ja, Sie müssen die Rentennachzahlung in der Steuererklärung für das Jahr 2015 angeben. Es wird dann allerdings nicht die Steuererklärung für das Jahr 2014 geändert, da keine Rückwirkung auf das Veranlagungsjahr 2014 erfolgt. Nach dem Zuflussprinzip aus § 11 EStG spielt es für das Finanzamt hinsichtlich des Veranlagungszeitraums keine Rolle, f ü r welches Jahr die Nachzahlung erfolgte, sondern nur, i n welchem Jahr die Auszahlung erfolgte.
Hanniam 05.10.2015 | 15:03
Herzlichen Dank für die prompten Antworten - will ja nichts falsch machen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026