Hallo Karin,
anhand Ihrer Schilderungen sind Sie bei laufendem Regelaltersrentenbezug bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und erhalten deswegen einen Beitragszuschuss. Hinzuverdienstgrenzen sind nicht mehr zu berücksichtigen. Eine erneute Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird an Ihrem Krankenversicherungsstatus voraussichtlich nichts ändern, endgültig bestätigen kann dies aber nur Ihre zuständige Krankenkasse. Aus diesem Grund sind auch bei Ihrem laufenden Rentenbezug, hinsichtlich des Anspruchs auf Beitragszuschuss, keine Änderungen zu erwarten.