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Experten-Antwort

Regelaltersrente vs. Altersrente f. Frauen

von Stoertebeker09.10.2011 | 18:08
1925 Ansichten
4 Antworten

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Meine Mutter, geb. 23.03.47, möchte zum frühesten, ohne Abschläge möglichen Zeitpunkt Altersrente beantragen und anschließend ihren bisher als abhängig Beschäftigte ausgeübten Beruf zu bisherigen Bedingungen (Vollzeit, 25T€ brutto/a) fortführen. Von der DRV-Beratung wurde Beantragung der Altersrente für Frauen empfohlen, demnach der Rentenbeginn der 01.04.12 sein soll –angeblich ohne Abschläge. Nach der Regelaltersrente ist der Rentenbeginn aber 01.05.12 nachdem der 47er Jahrgang 65 Jahre plus 1 Monat alt sein muss. Ist die Empfehlung der DRV-Beratung korrekt hinsichtlich Altersrente für Frauen, zugehörigem Rentenbeginn und als Vollrente ohne Abschläge? Gibt es auch in diesem Fall keine Beschränkungen des nach Rentenbeginn erzielten Arbeitseinkommens durch Hinzuverdienstgrenzen? Im jetzigen Arbeitsvertrag ist die Beendigung des Vertrages mit Erreichen der Regelaltersgrenze festgelegt. Muss im Falle des Rentenbeginns gem. Altersrente für Frauen der Vertrag gekündigt / aufgelöst werden oder gilt auch in diesem Fall die automatische Beendigung aus dem Arbeitsvertrag? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stoertebeker,

soweit die Voraussetzungen der Altersrente für Frauen erfüllt sind, kann diese nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Die Regelaltersrente dagegen wird bei Geburtsjahr 1947 auf 65 + 1 Monat angehoben. Unbegrenzter Hinzuverdienst ist erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze möglich.

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3 Antworten

Schadeam 09.10.2011 | 18:42
Die Altersrente für Frauen ist ab 65, also ab 01.04.2012 abschlagsfrei. Die RegelAR ab 65+1, also ab 01.05.2012. Was sie beantragt ist ihre Sache. Der unbegrenzte Zuverdienst gilt allerdings erst ab 01.05.2012 (Regelaltersgrenze). Alternative A: sie arbeitet bis 31.03., beantragt die AR für Frauen, macht einen Monat Pause und verdient ab 01.05. wieder unbegrenzt. Alternative B: sie arbeitet durch und kann dann im April noch keine Rente beziehen, sondern erst ab Mai, wobei sie durch den einen Monat mehr etwa 2 € mehr an Monatsrente hat. Wie sie das letztendlich mit dem Arbeitgeber bespricht und regelt, ist kein rentenrechtliches, sondern ein arbeitsrechtliches Problem. Das muss eh mit der Personalabteilung besprochen werden und die werden ihr schon sagen, ob die das mündlich, schriftlich oder sonstwie regeln wollen.
DarkKnight RVam 10.10.2011 | 07:30
Hallo Stoertebecker, Ihre Mutter hätte auch noch die Möglichkeit, lediglich den Verdienst im Monat April 2012 ein wenig zu reduzieren, so dass ein Anspruch auf eine Teilrente besteht. Vielleicht lohnt sich eine Reduzierung im Gegensatz zu einer vollstädigen Aufgabe der Tätigkeit im Monat April. Eine genaue Rechnung könnte sich hier lohnen. Dazu wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man Ihnen auch die genauen Hinzuverdienstgrenzen nennen.
-_-am 09.10.2011 | 23:40
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Für die Altersrente für Frauen oder für die Altersrente für langjährig Versicherte gelten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (01.05.2012) Einkommensgrenzen. Danach gibt es für k e i n e Altersrente eine Einkommensgrenze. Die arbeitsvertraglichen Regelungen (Kündigung) sind nicht Gegenstand der Beratung in diesem Forum. Fragen Sie den die Personalabteilung, den Betriebs- oder Personalrat, die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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