Hallo Stoertebeker,
soweit die Voraussetzungen der Altersrente für Frauen erfüllt sind, kann diese nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Die Regelaltersrente dagegen wird bei Geburtsjahr 1947 auf 65 + 1 Monat angehoben. Unbegrenzter Hinzuverdienst ist erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze möglich.