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Experten-Antwort

Regelbeitrag

von Selbständiger02.08.2018 | 17:39
240 Ansichten
2 Antworten

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Hallo! Wenn ich als Selbständiger den Regelbeitrag zahle, muss ich dann trotzdem meinen steuerrechtlichen Gewinn nachweisen, wenn ich mehr als den Regelbeitrag einzahlen möchte? Was ist im ersten Jahr meiner Selbständigkeit, wo ich meinen Gewinn ja schätzen muss, wenn ich daneben liege und zu wenig oder zu viel geschätzt habe. Wir das dann aufgrund der vorzulegenden Steuerbescheinigung nachberechnet (Nachzahlung oder Erstattung)? Vielen Dank für kompetente Auskünfte!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Selbständiger,

den Ausführungen von W*lfgang schliessen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 02.08.2018 | 19:20
Hallo Selbständiger, als Neu-Selbständiger sollte Sie Ihren Laden/Einnahmen erst mal beobachten, wenn Sie nicht gerade einen etablierten Betrieb übernommen haben/weiterführen ...und dann für die Zukunft entscheiden, in welcher Form Sie auf Dauer RV-Beiträge zahlen möchten und welche Rentenhöhe Sie damit im Alter anpeilen. Eine Lücke im Rentenkonto von bis zu 2 Jahren ist zunächst mal unkritisch – und aktuell könnten Sie immer noch bis zum 31.03.2019 freiwillige Beiträge für dann 2018 nachzahlen ...wenn sich die Notwendigkeit dafür ergibt. Zu Ihren Fragen: Wenn Sie den Regelbeitrag gewählt haben (in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wäre auch der halbe möglich), dann zahlen Sie den Regelbeitrag ohne Einkommensprüfung (entspricht etwa 38.000 EUR steuerrechtlichem Gewinn). Möchten Sie davon abweichen - nach unten wie nach oben - ist eine entsprechende Einkommensprognose zu belegen. Zunächst im einfachsten Fall per Erklärung - die dann aber durch steuerliche Bescheide im Nachhinein zu belegen ist. Ist Ihre Schätzung für das erste Jahr zu niedrig - wenn Sie einkommensgerechte Beiträge gewünscht haben - wird natürlich nachgefordert. War Ihr Ansatz zu hoch, gibt es keine Beiträge zurück, die Beitragsänderung ist nur für die Zukunft möglich ...deswegen auch die 'gewissenhafte' Schätzung - oder gleich erst mal der halbe Regelbeitrag (knapp 15.000 EUR steuerrechtlicher Gewinn ...na, und davon wollen Sie leben? ;-)) Tipp: Lassen Sie sich zwingend bei einer Beratungsstelle informieren, letztendlich auch unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Rentenverlaufs, UND auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Situation/Abzugsmöglichkeiten vom steuerrechtlichem Gewinn ...dazu aber zwingend einen Steuerberater befragen. Gruß w.
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