Hallo Mandy,
wir schließen uns den Ausführungen von Achill an. Die allgemeine Wartezeit - wie unter Ziffer 3 genannt - umfasst jedoch nur 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten. Die von MSC genannten 15 Jahre sind eine Möglichkeit die Voraussetzungen für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufsfördernde Leistung) durch die gesetzliche Rentenversicherung zu bekommen. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind 5 Jahre ausreichend. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Erwerbsfähigkeit bereits gemindert sein muss bzw. dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Wenn Sie es genau wissen wollen, wenden Sie sich einfach an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger oder eine der Gemeinsamen Servicestellen. Hier wird man Ihnen sicherlich gern weiterhelfen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ihr Experte