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Experten-Antwort

Reha

von Mandy21.07.2015 | 15:33
759 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich eine Reha machen, wenn ich im Moment keine Beiträge zur Rentenversicherung zahle. Habe einen Minijob und zahle keine Beiträge zur Rentenversicherung. Habe bis vor 2 Jahren normal gearbeitet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mandy,

wir schließen uns den Ausführungen von Achill an. Die allgemeine Wartezeit - wie unter Ziffer 3 genannt - umfasst jedoch nur 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten. Die von MSC genannten 15 Jahre sind eine Möglichkeit die Voraussetzungen für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufsfördernde Leistung) durch die gesetzliche Rentenversicherung zu bekommen. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind 5 Jahre ausreichend. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Erwerbsfähigkeit bereits gemindert sein muss bzw. dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Wenn Sie es genau wissen wollen, wenden Sie sich einfach an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger oder eine der Gemeinsamen Servicestellen. Hier wird man Ihnen sicherlich gern weiterhelfen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Achillam 21.07.2015 | 16:33
Für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt, die 1. in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben, 2. innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sind oder 3. vermindert erwerbsfähig sind oder bei denen dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
MSCam 21.07.2015 | 18:02
Alternativ reichen auch 15 Jahre Beitragszeiten für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. LG MSC
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