Hallo Schorsch,
Eigenerfahrung und Ärztezeitung.
Druckmittel- Korrektur: Psychischer Druck ist auch Körperverletzung. Müsste natürlich erst nachgewiesen werden, ob es diese Wirkung hat. Quelle: "Horrorclowns" Polizeilich veröffentlich in einer Zeitung, bzw. Strafgesetzbuch.
Quellennachweis zu Reha-Widerspruch bei KG-Bezug:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-…
Dies könnte unter Umständen auch für die RV gelten. Es müsste natürlich evtl. durchgefochten werden. Für die Krankengeldzahlung bei Reha-Widerspruch würde es genügen, der Krankenkasse dies mit Aktenzeichen zu benennen. Im allgemeinen lenken sie dann ein.
Nicht vergessen: Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Wer das nicht weis, bzw. nichts dagegen unternimmt bekommt kein Recht, auch wenn es auf Papier steht.
PS: aber was Ärzte lt. Berufsordnung für Gesetz kennen müssen, bzw. sich selbst beizubringen haben, müssten sie doch noch Jura studieren. Aber ich habe bemerkt, dass die Ärzte - und es sind einige - nicht einmal wissen, dass es eine Berufsordnung gibt, die das vorschreibt. Außerdem habe ich noch Zugang zu Ärzten (meist Fachärzte) in praktisch ganz Deutschland 24 Std./Tag, 7 Tage der Woche. Dank an meine BARMER (erst schimpfen, dann loben, das sind die Richtigen) :-).
Diese Ärzte kennen sich wenigstens auch in Verschreibungsverordnungen aus. Selbst die Kassenärztlichen Vereinigungen, bei denen die Ärzte nachfragen, geben - zumindest telefonisch - falsche Antworten, obwohl in der eigenen Homepage die richtigen Verordnungsregeln stehen. Es genügt eine "suggestive Frage" des Arztes zu seinen Gunsten, dann bekommt der Arzt auch eine falsche Antwort. Nach dem Motto, wenn Sie das nicht für nötig halten, brauchen Sie es auch nicht zu verschreiben. Obwohl es wirklich nötig wäre. Na ja, ich habe da ein "Sonderexemplar" bei dem ich wenigstens keine Wartezeit bei der Blutabnahme habe. Die anderen H-Ärzte: "Das zahlt die Kasse nicht und ich kann es auch nicht bezahlen". Angst, zumindest vor den AOK'en.
MfG