Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha

von Beate19.05.2017 | 10:06
2260 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ans Forum, ich wurde von der DRV aufgefordert eine Rehamassnahme anzutreten, im Rahmen einer Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente. Ich bin aber leider überhaupt nicht in der Lage dazu. Wie kann ich die Reha abwenden? Was muss ich beachten? Bitte um Rat. Viele Grüße Beate

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate,

Ihr Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, im Rahmen der Antragstellung zur Weiterzahlung der Rente zu prüfen, ob eine Reha-Maßnahme die Erwerbsfähigkeit vielleicht bessern könnte. Offenbar wurde bei Ihnen die Aussicht gesehen, dass eine Reha-Maßnahme erfolgversprechend sein könnte. Wenn Sie dies nicht so sehen oder auch, wenn Sie sich derzeit nicht rehafähig fühlen, sollten Sie das am Besten mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen und dies dann schriftlich Ihrem RV-Träger mitteilen und möglichst entsprechende ärztliche Unterlagen beifügen. Inwieweit dann eine andere Entscheidung getroffen wird, kann ich von hier nicht beurteilen. Sie sollten jedoch auch bedenken, dass Sie hinsichtlich der Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit auch Mitwirkungspflichten haben und ggf. die Zahlung der Rente versagt werden kann, wenn Sie - ohne ausreichende Gründe - nicht an der Reha teilnehmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate,

auch aus meiner Sicht müssen Sie das unbedingt zuallererst mit der DRV klären. Es geht ja bei Ihnen nicht "nur" darum, eine angedachte Reha etwas hinauszuschieben, sondern um die Entscheidung über die weitere Rente nach Ablauf der Befristung. Wenn ich Sie richtig verstehen, ist es ja Ihr Anliegen, zunächst die EM-Rente weiter zu zahlen, ohne eine Reha durchzuführen und darüber kann nur Ihr RV-Träger entscheiden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

24 Antworten

Kahlaam 19.05.2017 | 11:20
Hallo Beate, nicht ohne wichtigen Grund sind Sie jetzt von der DRV aufgefordert worden, eine Rehamassnahme zu absolvieren. Irgendwas muss bei Ihnen gesundheitlich zwischen Ihrem EMR Erstantrag und Ihrem Weitergewährungsantrag positiv verändert haben. Also wenn Sie der Meinung sind dass sie die Reha Maßnahme nicht antreten können dann lassen Sie sich das von Ihrem Arzt bescheinigen. Vielleicht möchten Sie ja wieder arbeiten, dann würde ich die Reha Maßnahme antreten und dann sind Sie wahrscheinlich wieder gesund. Mfg
Beateam 19.05.2017 | 11:44
Danke für die Antworten. Ich verstehe nicht wie der Gutachter nach so kurzer Zeit ( ca. 30 Min) darauf kommt das sich etwas gebessert hat. Zum Gutachter selbst fehlen mir sowieso die Worte. Ich habe einige Tage gebraucht um mich von dem Gutachten zu erholen. Mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert, nicht gebessert .Und ich war erst vor ca. 3 Jahren zur Reha. Dann werde ich das das nochmal mit meinem Arzt besprechen. Rehafähig bin ich nicht, sonst würde ich die Reha ja antreten. Also benötige ich eine Art Bescheinigung das ich die Reha nicht machen kann, richtig?Bekommt diese dann die Rehaklinik oder die DRV? Beate
Herz1952am 19.05.2017 | 12:15
Mir scheint es so, als ob Beate Angst hat, dass durch die Reha die Erwerbsminderung behoben werden könnte... ;-)
Kahlaam 19.05.2017 | 12:17
Die Aufforderung kam ja von der DRV deshalb würde ich die Bescheinigung per Einschreiben dorthin schicken. Ich weiß ja nicht wann der Termin bei der Reha ansteht vielleicht ein kurzer Anruf damit die auch informiert sind. Das mit dem Gutachten ist ein Thema für sich. Jeder hat da seine subjektive Meinung dazu. Es hört sich auch danach an dass sie irgendwann die Reha durchführen möchten. Würde ich vielleicht mit Ihrem Arzt und in der Bescheinigung erwähnen. Das einzige was Sie noch tun können, ist ihre Krankenakte so gut wie es geht auf den aktuellen Stand zu bringen. Beste Gesundheit und alles Gute. Mfg Kahla
=//=am 19.05.2017 | 12:49
Der Gutachter hat Sie vielleicht nur 30 Minuten gesehen. Aber die ärztlichen Unterlagen lagen ihm mit Sicherheit vorher vor. Und Sozialmediziner haben Erfahrung, bei welchem Krankenbild eine Reha-Maßnahme sinnvoll sein könnte. Wenn eine Reha-Maßnahme vorgeschlagen wird, heißt das ja nicht, dass sich Ihr Gesundheitszustand bereits gebessert hat. Aber durch eine medizinische Reha-Maßnahme LÄSST SICH IHR LEISTUNGSVERMÖGEN EVTL. VERBESSERN. Deshalb sollte zunächst diese Maßnahme durchgeführt werden. Wenn Sie keinen plausiblen Grund haben (z.B. absolut nicht rehafähig wegen schwerer Erkrankung), sollten Sie die Maßnahme unbedingt antreten. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass eine "grundlose" oder fadenscheinige Ablehnung nicht sehr gut bei der DRV ankommt, abgesehen davon, dass Sie Mitwirkungspflichten haben. Die Bescheinigung über die Nichtaufnahme der Reha-Maßnahme müssen Sie natürlich an die DRV senden, denn diese ist schließlich Kostenträger.
Beateam 19.05.2017 | 13:30
Ja, danke. Ich bin erstmal nicht fähig eine Reha zu machen. Dann kläre ich den Rest mit meinem Arzt und der mit der DRV. Selbst ein Akutklinikaufenthalt war mir bisher nicht möglich.Es ist schlimm, wenn man nicht kann, aber soll. Es geht einfach nicht. Ich brauche Ruhe und keine solchen Aufregungen ständig mit den Behörden. MfG Beate
Herz1952 das Richtigeam 19.05.2017 | 15:00
Hallo Beate, eigentlich haben Sie nach § 1 SGB V, nur die Pflicht darauf zu achten, dass Ihre Gesundheit nicht weiter gefährdet wird. Sollte eine Reha Ihrer Gesundheit sogar schaden, darf Sie eigentlich niemand dazu zwingen. Dies verstößt nämlich sogar gegen das Grundgesetz. Aber leider wird dieses oft nicht beachtet und es gibt sogar noch ein Patientenschutzgesetz, das zum Teil in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebunden ist. Aber dies scheint für Ärzte ein chinesisches Fremdwort zu sein. Außerdem haben sowohl Ärzte und Gutachter so gut wie keine Rechtskenntnisse. Achten Sie deshalb beim Attest Ihres Arztes darauf, dass es vollständig und Ihrer Meinung nach Richtig ist. Manche Ärzte können das nicht (oder wollen sich keine große Arbeit machen). Deshalb kommt es auch dadurch zu Fehlentscheidungen von Gutachtern. Diese können bei vielen Krankheiten die Tatsachen nicht genau kennen. Dies liegt leider in der Natur der Sache. Außerdem sind diese auch oft voreingenommen. Aber es gibt auch Fälle, bei denen die Reha vorzeitig durch die Reha-Klinik abgebrochen wird, weil sie nicht (zur Zeit wenigsten nicht) sinnvoll ist. Allerdings sind die Rehakliniken "erfolgsorientiert" und Gutachten werden oft geschönt. Warten Sie erst einmal ab, was die Rentenversicherung zum Attest sagt. Die RV ist auch nicht unbedingt daran interessiert unnütz, bzw. vorzeitig noch mehr Geld auszugeben. Alles Gute für Ihre Gesundheit.
Schorscham 19.05.2017 | 15:54
Zitat von Herz1952 das Richtige anzeigen
So viel dummes Zeug auf einmal liest man auch nicht jeden Tag. Erstens wird im vorliegenden Fall niemand dazu gezwungen, gegen seinen Willen eine Reha anzutreten. Allerdings liegt es im Verantwortungsbereich des Betroffenen, seine Reha-Unfähigkeit mit geeigneten Nachweisen glaubhaft zu machen. Zweitens dürften die allermeisten Ärzte erheblich mehr Ahnung von dieser Materie haben, als der "Richtige @Herz1952" jemals haben wird. Kurz: Der Frisör von "@Herz1952 dem Richtigen" wird von dessen "Fachwissen" bestimmt schwer beeindruckt sein.....;-) MfG
Beateam 19.05.2017 | 16:23
Ich danke Herz1952 für seine hilfreichen Informationen und allen die mir zielführend weiterhelfen wollten. Auf alles Andere werde ich hier nicht eingehen. Denn was ist das bitte für ein Forum der DRV! in dem ratsuchende Menschen niedergemacht werden und einem irgendwelche Dinge einfach unterstellt werden! Da sollte sich der Forenbetreiber schleunigst etwas einfallen lassen. Das ist unter aller Würde. Beate
HotRodam 19.05.2017 | 16:35
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Eigenerfahrung und Ärztezeitung.

Druckmittel- Korrektur: Psychischer Druck ist auch Körperverletzung. Müsste natürlich erst nachgewiesen werden, ob es diese Wirkung hat. Quelle: "Horrorclowns" Polizeilich veröffentlich in einer Zeitung, bzw. Strafgesetzbuch.

Quellennachweis zu Reha-Widerspruch bei KG-Bezug:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-aufforderung-zum-reha-antrag_064473.html

Dies könnte unter Umständen auch für die RV gelten. Es müsste natürlich evtl. durchgefochten werden. Für die Krankengeldzahlung bei Reha-Widerspruch würde es genügen, der Krankenkasse dies mit Aktenzeichen zu benennen. Im allgemeinen lenken sie dann ein.

Nicht vergessen: Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Wer das nicht weis, bzw. nichts dagegen unternimmt bekommt kein Recht, auch wenn es auf Papier steht.

PS: aber was Ärzte lt. Berufsordnung für Gesetz kennen müssen, bzw. sich selbst beizubringen haben, müssten sie doch noch Jura studieren. Aber ich habe bemerkt, dass die Ärzte - und es sind einige - nicht einmal wissen, dass es eine Berufsordnung gibt, die das vorschreibt. Außerdem habe ich noch Zugang zu Ärzten (meist Fachärzte) in praktisch ganz Deutschland 24 Std./Tag, 7 Tage der Woche. Dank an meine BARMER (erst schimpfen, dann loben, das sind die Richtigen) :-).

Diese Ärzte kennen sich wenigstens auch in Verschreibungsverordnungen aus. Selbst die Kassenärztlichen Vereinigungen, bei denen die Ärzte nachfragen, geben - zumindest telefonisch - falsche Antworten, obwohl in der eigenen Homepage die richtigen Verordnungsregeln stehen. Es genügt eine "suggestive Frage" des Arztes zu seinen Gunsten, dann bekommt der Arzt auch eine falsche Antwort. Nach dem Motto, wenn Sie das nicht für nötig halten, brauchen Sie es auch nicht zu verschreiben. Obwohl es wirklich nötig wäre. Na ja, ich habe da ein "Sonderexemplar" bei dem ich wenigstens keine Wartezeit bei der Blutabnahme habe. Die anderen H-Ärzte: "Das zahlt die Kasse nicht und ich kann es auch nicht bezahlen". Angst, zumindest vor den AOK'en.

MfG

Völlig zu Recht ! Vermutlich dient die Reha-Aufforderung dem Zweck, die Überleitung ins Hartz4-System vor zu bereiten. Den Rest erledigen die Reha-Ärzte. Daß so eine Reha-Aufforderung für jeden EU-Rentner ein Alptraum ist, kann ich gut verstehen ! Mahlzeit !
KSCam 19.05.2017 | 17:55
Die Antwort auf die gestellte Frage ist doch letztlich ganz einfach: Gelingt es Beate (und ihren Ärzten) die DRV im konkreten Einzelfall davon zu überzeugen dass sie 1) nicht in eine Reha gehen kann (sei es nun dauerhaft oder nur vorübergehend) und dass sie 2) weiterhin erwerbsgemindert ist, dann braucht sie nicht zur Reha und bekommt die Rente weiter. Gelingt es nicht die DRV von Beates Meinung zu überzeugen und Beate geht nicht zur Reha, wird die DRV mit ziemlicher Sicherheit den Verlängerungsantrag nicht bearbeiten und wegen fehlender Mitwirkung die Rente nicht verlängerm. Das Risiko Ihres Handelns liegt bei Beate, die so oder so die Folgen zu tragen hat. Was dabei herauskommt weiß niemand im Forum, Schönes Wochenende und Beate alles Gute
Herz1952, das Richtigeam 19.05.2017 | 19:25
Hallo Schorsch, ich musste leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss. Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.) Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte. Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes. Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen. Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist. Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat. Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall". In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten. Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-). MfG
Herz1952, das Richtigeam 19.05.2017 | 19:33
Hallo Schorsch, ich kann mir vorstellen, warum Sie für eine Akutklinik zu krank ist und für welche. Zum Schutz von Beate gehe ich aber darauf auch weiter nicht ein. MfG
W*lfgangam 19.05.2017 | 20:12
Zitat von Beate anzeigen
Hallo Beate, auch wenn Sie das nun wiederholen - nicht _Sie_ entscheiden über die eigene Reha-Fähigkeit nach persönlichem 'Gefühl', da gibt es wohl eher ausgebildetes Fachpersonal. Hier geht es doch darum, ob Sie weiterhin leistungsberechtigt für eine EM-Rente sind - nach den allgemeinen Anforderungen an diese Rentenart - und wie Sie die DRV wieder fit für versicherte Beschäftigung als wertvolle Beitragszahlerin gewinnen kann. Dass dann auch das Register 'Reha/da geht vielleicht noch was', gezogen wird, ist doch wohl aus Sicht aller Versicherten nur verständlich – nicht zuletzt aus Ihrer eigenen Sicht! Wie Sie nun eine Reha abwenden können, haben Sie hier mehrfach erfahren - aber sicher nicht mit dem eigenen Gefühl 'ich kann/will nicht'. Da müssen Sie schon mit den staatlichen Institutionen, die Ihre vorzeitige Rente/Ihren Lebensunterhalt mangels Erwerbsfähigkeit, bisher finanziert haben, einfach mitspielen. Mag aus Ihrer Sicht vielleicht schrecklich sein, aber eine EM-Rente ist kein Ponyhof mit Dauer-Longierung ;-) Gruß w.
Herz1952am 20.05.2017 | 17:46
Hallo W*lfgang, Vorsicht. Sicher ist eine Reha ein Ponyhof. Aber die Ärzte, die entscheiden, ob jemand Reha-fähig ist oder nicht, sind juristisch in einem Streichelzoo. Ich habe es jetzt erst erfahren, wie unser Sohn von einem Arzt behandelt wurde, dass er vollkommen verzweifelt war und es beinahe zur Katastrophe gekommen wäre. Die Ausbilder der LTA, an der er teilnahm, haben Ihn zum Arzt geschickt. Leider hat er gesagt, er sei "rausgeschmissen" worden. Als er das korrigieren wollte, brach der Arzt ab und verweigerte ihm die AU-Bescheinigung und schickte ihn zurück, Er war vollkommen verzweifelt und es wäre beinahe zur ultimativen Katastrophe gekommen, weil er keine Hilfe bekam. Genau dieser Arzt hält jetzt keine Sprechstunden mehr, sondern macht nur noch Gutachten - auch für die RV. Kranke Menschen werden total entrechtet, erst recht, wenn es darum geht zu arbeiten oder nicht. Wer begutachtet denn die Gutachter? Wer überprüft die Diagnosen und Behandlungen der Ärzte? Wer hat denn noch nie an einer Rechtsvorlesung teilgenommen und weis, dass es höhere Gesetze gibt als manche Richtlinien? Ärzte. Es gibt übrigens Rehas bei bestimmten Krankheiten, das wird das Krankheitsbild nicht besser, sondern zu ca 25% sogar schlechter. Es gibt Krankheiten, da kann "Druck" tödlich enden, ebenso wie die Unfähigkeit von Ärzten. Abitur, Studium und Dr.-Titel schützen nicht vor Dummheit. Was viele Ärzte auszeichnet ist Arroganz. Ich habe das leider allzu-oft erlebt. Auch Schlamperei hätte mich beinahe das Leben kosten können. (falsche OP-Aufklärung, die nicht durch einen Chirurgen erfolgen sollte, sondern durch einen Kardiologen. Damals hatte ich aber noch keine Erfahrungen und kein Wissen). Die Aussicht, die Rente nicht ausgezahlt zu bekommen, das ist ein Druckmittel, das eigentlich nicht erlaubt ist. Außerdem: Auch die Krankenkassen müssen KG weiterzahlen, wenn Widerspruch gegen die Reha-Aufforderung eingelegt wird. Bei mir hat mein Hausarzt auch schon Körperverletzung durch billige ungeeignet Verbände begangen, so dass ich zumindest den Arzt wechseln musste, weil die Wunde wieder schlechter wurde, nur weil er Angst vor Regressansprüchen hatte, die eigentlich nicht bestanden. Dieses ganze Gesundheits- und Sozialsystem ist zu einem Saustall verkommen. Es gibt viele Richtlinien, die gegen andere Gesetze verstoßen. Aber solange niemand klagt oder das Recht anderweitig einfordert ist das alles "rechtens" - zumindest juristisch. Moral und Ethik spielt dann auch keine Rolle mehr. @Beate Lassen Sie sich nicht entmutigen, auch nicht durch diesen Beitrag. Ich habe auch schon erlebt, dass ein "Gutachter" der Meinung war, eine Reha sei angebracht. Aber bei genauer Nachprüfung durch die RV, wurde diese abgelehnt. Vielleicht deshalb, weil eine bereits erfolgte Reha nicht den Erfolg brachte, bzw. ungeeignet war. Dies könnte auch bei Ihnen so sein. Es entscheidet nicht nur der Gutachter.
Grokoam 20.05.2017 | 18:26
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Eigenerfahrung und Ärztezeitung.

Druckmittel- Korrektur: Psychischer Druck ist auch Körperverletzung. Müsste natürlich erst nachgewiesen werden, ob es diese Wirkung hat. Quelle: "Horrorclowns" Polizeilich veröffentlich in einer Zeitung, bzw. Strafgesetzbuch.

Quellennachweis zu Reha-Widerspruch bei KG-Bezug:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-aufforderung-zum-reha-antrag_064473.html

Dies könnte unter Umständen auch für die RV gelten. Es müsste natürlich evtl. durchgefochten werden. Für die Krankengeldzahlung bei Reha-Widerspruch würde es genügen, der Krankenkasse dies mit Aktenzeichen zu benennen. Im allgemeinen lenken sie dann ein.

Nicht vergessen: Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Wer das nicht weis, bzw. nichts dagegen unternimmt bekommt kein Recht, auch wenn es auf Papier steht.

PS: aber was Ärzte lt. Berufsordnung für Gesetz kennen müssen, bzw. sich selbst beizubringen haben, müssten sie doch noch Jura studieren. Aber ich habe bemerkt, dass die Ärzte - und es sind einige - nicht einmal wissen, dass es eine Berufsordnung gibt, die das vorschreibt. Außerdem habe ich noch Zugang zu Ärzten (meist Fachärzte) in praktisch ganz Deutschland 24 Std./Tag, 7 Tage der Woche. Dank an meine BARMER (erst schimpfen, dann loben, das sind die Richtigen) :-).

Diese Ärzte kennen sich wenigstens auch in Verschreibungsverordnungen aus. Selbst die Kassenärztlichen Vereinigungen, bei denen die Ärzte nachfragen, geben - zumindest telefonisch - falsche Antworten, obwohl in der eigenen Homepage die richtigen Verordnungsregeln stehen. Es genügt eine "suggestive Frage" des Arztes zu seinen Gunsten, dann bekommt der Arzt auch eine falsche Antwort. Nach dem Motto, wenn Sie das nicht für nötig halten, brauchen Sie es auch nicht zu verschreiben. Obwohl es wirklich nötig wäre. Na ja, ich habe da ein "Sonderexemplar" bei dem ich wenigstens keine Wartezeit bei der Blutabnahme habe. Die anderen H-Ärzte: "Das zahlt die Kasse nicht und ich kann es auch nicht bezahlen". Angst, zumindest vor den AOK'en.

MfG

Gleich kommen die Jungs in den weissen Anzügen.
Schorscham 20.05.2017 | 19:57
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Eigenerfahrung und Ärztezeitung.

Druckmittel- Korrektur: Psychischer Druck ist auch Körperverletzung. Müsste natürlich erst nachgewiesen werden, ob es diese Wirkung hat. Quelle: "Horrorclowns" Polizeilich veröffentlich in einer Zeitung, bzw. Strafgesetzbuch.

Quellennachweis zu Reha-Widerspruch bei KG-Bezug:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-aufforderung-zum-reha-antrag_064473.html

Dies könnte unter Umständen auch für die RV gelten. Es müsste natürlich evtl. durchgefochten werden. Für die Krankengeldzahlung bei Reha-Widerspruch würde es genügen, der Krankenkasse dies mit Aktenzeichen zu benennen. Im allgemeinen lenken sie dann ein.

Nicht vergessen: Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Wer das nicht weis, bzw. nichts dagegen unternimmt bekommt kein Recht, auch wenn es auf Papier steht.

PS: aber was Ärzte lt. Berufsordnung für Gesetz kennen müssen, bzw. sich selbst beizubringen haben, müssten sie doch noch Jura studieren. Aber ich habe bemerkt, dass die Ärzte - und es sind einige - nicht einmal wissen, dass es eine Berufsordnung gibt, die das vorschreibt. Außerdem habe ich noch Zugang zu Ärzten (meist Fachärzte) in praktisch ganz Deutschland 24 Std./Tag, 7 Tage der Woche. Dank an meine BARMER (erst schimpfen, dann loben, das sind die Richtigen) :-).

Diese Ärzte kennen sich wenigstens auch in Verschreibungsverordnungen aus. Selbst die Kassenärztlichen Vereinigungen, bei denen die Ärzte nachfragen, geben - zumindest telefonisch - falsche Antworten, obwohl in der eigenen Homepage die richtigen Verordnungsregeln stehen. Es genügt eine "suggestive Frage" des Arztes zu seinen Gunsten, dann bekommt der Arzt auch eine falsche Antwort. Nach dem Motto, wenn Sie das nicht für nötig halten, brauchen Sie es auch nicht zu verschreiben. Obwohl es wirklich nötig wäre. Na ja, ich habe da ein "Sonderexemplar" bei dem ich wenigstens keine Wartezeit bei der Blutabnahme habe. Die anderen H-Ärzte: "Das zahlt die Kasse nicht und ich kann es auch nicht bezahlen". Angst, zumindest vor den AOK'en.

MfG

Wie wäre es zur Abwechslung mal mit einem seriösen QuellenNACHWEIS? Ihre unseriösen Schauergeschichten werden immer unerträglicher und helfen den Fragestellern nicht im Geringsten weiter. Sie verwirren höchstens. MfG
Herz1952am 20.05.2017 | 21:20
Hallo Schorsch, Eigenerfahrung und Ärztezeitung. Druckmittel- Korrektur: Psychischer Druck ist auch Körperverletzung. Müsste natürlich erst nachgewiesen werden, ob es diese Wirkung hat. Quelle: "Horrorclowns" Polizeilich veröffentlich in einer Zeitung, bzw. Strafgesetzbuch. Quellennachweis zu Reha-Widerspruch bei KG-Bezug: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Dies könnte unter Umständen auch für die RV gelten. Es müsste natürlich evtl. durchgefochten werden. Für die Krankengeldzahlung bei Reha-Widerspruch würde es genügen, der Krankenkasse dies mit Aktenzeichen zu benennen. Im allgemeinen lenken sie dann ein. Nicht vergessen: Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Wer das nicht weis, bzw. nichts dagegen unternimmt bekommt kein Recht, auch wenn es auf Papier steht. PS: aber was Ärzte lt. Berufsordnung für Gesetz kennen müssen, bzw. sich selbst beizubringen haben, müssten sie doch noch Jura studieren. Aber ich habe bemerkt, dass die Ärzte - und es sind einige - nicht einmal wissen, dass es eine Berufsordnung gibt, die das vorschreibt. Außerdem habe ich noch Zugang zu Ärzten (meist Fachärzte) in praktisch ganz Deutschland 24 Std./Tag, 7 Tage der Woche. Dank an meine BARMER (erst schimpfen, dann loben, das sind die Richtigen) :-). Diese Ärzte kennen sich wenigstens auch in Verschreibungsverordnungen aus. Selbst die Kassenärztlichen Vereinigungen, bei denen die Ärzte nachfragen, geben - zumindest telefonisch - falsche Antworten, obwohl in der eigenen Homepage die richtigen Verordnungsregeln stehen. Es genügt eine "suggestive Frage" des Arztes zu seinen Gunsten, dann bekommt der Arzt auch eine falsche Antwort. Nach dem Motto, wenn Sie das nicht für nötig halten, brauchen Sie es auch nicht zu verschreiben. Obwohl es wirklich nötig wäre. Na ja, ich habe da ein "Sonderexemplar" bei dem ich wenigstens keine Wartezeit bei der Blutabnahme habe. Die anderen H-Ärzte: "Das zahlt die Kasse nicht und ich kann es auch nicht bezahlen". Angst, zumindest vor den AOK'en. MfG
Fastrentneram 20.05.2017 | 21:44
Herz1952 Ihre Krankenkassen und Ärztephobie hier im Forum auszuleben müsste verboten werden. Behalten Sie Ihre Schauermärchen doch für sich. Wem sollten diese außer Ihnen auch helfen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026