Hallo Die Kleine,
sofern die Durchführung der weiteren medizinischen Rehabilitation vor Ablauf von 4 Jahren im Entlassungsbericht angeregt wurde, wird der Rentenversicherungsträger diesen Bericht bei Ihrer erneuten Antragstellung hinzuziehen. Sofern sich die medizinische Notwendigkeit bestätigt, kann eine medizinische Reha-Maßnahme auch vor Ablauf von 4 Jahren bewilligt werden. Bitte stellen Sie hierzu einen neuen Antrag bei Ihrem damaligen Rehabilitations- bzw. Rentenversicherungsträger.
Die entsprechenden Vordrucke finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Service-Menü Formulare und Publikationen. Hier wählen Sie bitte die Formulare Rehabilitation und nehmen das Antragspaket Medizinische Reha. Sofern Sie eine bestimmte Klinik für die Durchführung der medizinischen Reha-Maßnahme angedacht haben, sollten Sie dies in Ergänzung zu Ihrem Antrag formlos angeben. Ihr Rentenversicherungträger wird dann für Sie prüfen, ob eine erneute Kur und die Belegung dieser Klinik möglich ist.