Hallo Lila,
der zuständige Leistungsträger (hier wohl die Rentenversicherung) stellt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages fest, ob er zuständig ist und entscheidet dann unverzüglich über die entsprechende Leistung.
Falls die Rentenversicherung tatsächlich zuständig ist erhalten Sie innerhalb der nächsten 14 Tagen einen Bescheid. Im Falle einer Bewilligung ist bereits eine konkrete Rehabilitationseinrichtung benannt.
Ein konkreter Aufnahmetermin kann Ihnen aber nur die entsprechende Einrichtung mitteilen, wobei die genaue Anschrift mit weiteren Daten aus dem Bewilligungsbescheid entnommen werden kann.