Ich beziehe ab dem 01.01.2021 Altersrente. Mein Rentenantrag läuft. Kann mich die Rentenversicherung in diesem Zeitraum noch in eine Rehamassnahme schicken. Ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld nach paragraph 145 (Nahtlosigkeit).
Vielen Dank
22.09.2020, 15:26
von
Ihr Wunschname
Einen "Rehazwang" würde die DRV überhaupt nur dann in Betracht ziehen, wenn Sie einen Rentenantrag für eine Erwerbsminderungsrente stellen.
Da es sich hier um eine Altersrente handelt, kommt in Richtung Reha normalerweise nix.
22.09.2020, 15:47
von
Thomas
Ich beziehe arbeitslosengeld1 weil ich krank bin. Die Frage ist ob eine Reha in meinem FALL, drei Monate vor RENTENBEGINN, sinnvoll ist. Vieleicht sollte man die Soldargemeinschaft auch mal im Auge haben.
22.09.2020, 15:55
von
Valzuun
Auch wenn eine Reha -medizinisch- sinnvoll wäre greift hier ein ausdrücklich gesetzlich geregelter Ausschluss (§ 12 SGB VI): „... eine Rente wegen Alters (...) beantragt haben...“.
Also ganz klar: nein.
Nur bei einer onkologischen Reha (Nachsorge) gibt es eine Ausnahme.
22.09.2020, 15:56
von
Berater
Zitiert von: Thomas
Ich beziehe arbeitslosengeld1 weil ich krank bin. Die Frage ist ob eine Reha in meinem FALL, drei Monate vor RENTENBEGINN, sinnvoll ist. Vieleicht sollte man die Soldargemeinschaft auch mal im Auge haben.
Wenn Sie einen Altersrentenantrag stellen, ist das ein Ausschlussgrund für eine Reha gem. § 12 Abs.2 SGB VI.
23.09.2020, 06:26
Experten-Antwort
Guten Morgen Thomas,
"Valzuun" und "Berater" haben Ihnen bereits eine zutreffende Auskunft erteilt, der von meiner Seite aus nichts hinzuzufügen ist.