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Experten-Antwort

Reha!

von Thomas22.09.2020 | 14:55
62 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, Ich beziehe ab dem 01.01.2021 Altersrente. Mein Rentenantrag läuft. Kann mich die Rentenversicherung in diesem Zeitraum noch in eine Rehamassnahme schicken. Ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld nach paragraph 145 (Nahtlosigkeit). Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Thomas,

"Valzuun" und "Berater" haben Ihnen bereits eine zutreffende Auskunft erteilt, der von meiner Seite aus nichts hinzuzufügen ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Thomasam 22.09.2020 | 15:47
Ich beziehe arbeitslosengeld1 weil ich krank bin. Die Frage ist ob eine Reha in meinem FALL, drei Monate vor RENTENBEGINN, sinnvoll ist. Vieleicht sollte man die Soldargemeinschaft auch mal im Auge haben.
Ihr Wunschnameam 22.09.2020 | 15:26
Einen "Rehazwang" würde die DRV überhaupt nur dann in Betracht ziehen, wenn Sie einen Rentenantrag für eine Erwerbsminderungsrente stellen. Da es sich hier um eine Altersrente handelt, kommt in Richtung Reha normalerweise nix.
Valzuunam 22.09.2020 | 15:55
Auch wenn eine Reha -medizinisch- sinnvoll wäre greift hier ein ausdrücklich gesetzlich geregelter Ausschluss (§ 12 SGB VI): „... eine Rente wegen Alters (...) beantragt haben...“. Also ganz klar: nein. Nur bei einer onkologischen Reha (Nachsorge) gibt es eine Ausnahme.
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