Zur Klarstellung: Die Antwort von "Nix" stammt nicht von einem legitimierten
Experten der DRV!!! und kann von uns so nicht bestätigt werden.
Schade, dass Sie die Reha-Maßnahme für sich nicht als Hilfe empfinden Ihre
Gesundheit wieder herzustellen. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall mit Ihrem Reha-Arzt/
Therapeuten über Ihre Probleme mit der Behandlung zu reden. Vielleicht kann sie
ja auch umgestellt werden? Der Arzt kann aber auch entscheiden, ob Sie die Rehabilitation
evtl. gesundheitsbedingt abbrechen müssen. Dann würde man Ihnen auch die Formalien
abnehmen. Es wird in jedem Fall ein Entlassungsbericht erstellt. Darin wird auch festgestellt,
ob und inwieweit Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Sofern Erwerbsminderung vorliegt,
gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag und Sie werden aufgefordert, sofern noch nicht
geschehen, die Rentenantrags-Formulare nachzureichen. Wenn Sie diesen Weg einschlagen,
brauchen Sie auch keine Probleme mit der Agentur bzgl. Mitwirkungspflichten zu befürchten,
können sich evtl. zusätzliche fachärztliche Begutachtungen sparen und Sie verschenken
keine Chancen, dass es wieder aufwärts geht.