Bezüglich sich der bei einem Abbruch der Rehabilitation ergebenden Konsequenzen rufen Sie am besten den Kostenträger (Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse) an. Der Kostenträger entscheidet anhand des von der Reha-Klinik zu erstellenden Entlassungsberichtes darüber, inwieweit sich Konsequenzen in Ihrem Einzelfall ergeben.
Wie bereits schon in den vorherigen Beiträgen genannt, würde ich mich daher zusätzlich erneut mit den Ärzten der Reha-Klinik in Verbindung setzen. Ihre Frage nach einem (hoffentlich) erfolgreichen Verlauf der Reha zielt nicht zuletzt auch auf die Diagnosen ab, wegen der Sie die Reha durchführen, sodass diese Frage im Forum nicht beantwortet werden kann.