Hallo Michel,
es gibt keine Geldleistung der Rentenversicherung, die allein zur Überbrückung eines Widerspruchsverfahrens gezahlt wird. Und warum sollte die Rentenversicherung auch zahlen - Ihr zuständiger Träger geht ja offensichtlich davon aus, dass Sie die Voraussetzungen für die Reha nicht erfüllt haben.
Wie Conni schon schrieb, wäre es aber interessant zu wissen, mit welcher Begründung abgelehnt wurde. Davon abhängig könnte man eventuell einschätzen, ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente Sinn machen würde...