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Experten-Antwort

Reha abgelehnt und jetzt ?

von Michel06.06.2012 | 11:39
4485 Ansichten
31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Rehaantrag wurde abelehnt. Es wird auf die Krankenkasse verwiesen, die hat aber auch schon abgelehnt. Jetzt will ich in Widerspruch gehen, aber in einem Monat läuft mein Krankengeld aus. Bekomme ich dann Geld bis zum endgültigen Entscheid von der Rentenkasse ? Gruß Michel

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michel,

es gibt keine Geldleistung der Rentenversicherung, die allein zur Überbrückung eines Widerspruchsverfahrens gezahlt wird. Und warum sollte die Rentenversicherung auch zahlen - Ihr zuständiger Träger geht ja offensichtlich davon aus, dass Sie die Voraussetzungen für die Reha nicht erfüllt haben.

Wie Conni schon schrieb, wäre es aber interessant zu wissen, mit welcher Begründung abgelehnt wurde. Davon abhängig könnte man eventuell einschätzen, ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente Sinn machen würde...

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michel,

Sie sollten der Rentenversicherung nicht unterstellen, Ihne schaden zu wollen.

Für mich hört sich das so an, dass der Sozialmedizinische Dienst des Rententrägers wahrscheinlich festgestellt hat, dass Sie zunächst eine Akutbehandlung (z.B. in einem Krankenhaus oder eine ambulante Therapie) benötigen, um Ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das ist ein großer Unterschied zu einer Rehabilitation, bei der es um die Besserung der Erwerbsfähigkeit geht.

Und für Akutbehandlungen ist nunmal die Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.

Ich empfehle Ihnen sehr, sich vor einem Widerspruch mit Ihren behandelnden Ärzten zu beraten.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michel,

Sie können den Rentenantrag parallel zum Widerspruch stellen - letztlich wird immer insgesamt geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Reha oder für eine Rente vorliegen. Mehr kann ich dazu hier im Forum aber nicht sagen, da mir die genauen Umstände in Ihrem Einzelfall nicht bekannt sind.

Ob die Arbeitsagentur Ihnen Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung zahlt, kann ich nicht garantieren - diese Frage müssen Sie mit Arbeitsagentur klären. Eventuell kommt auch Sozialhilfe in Frage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

28 Antworten

Schadeam 06.06.2012 | 11:56
Was soll man zu Ihrer Frage sagen ohne dass man irgendwelche Details kennt? Lassen Sie sich vor Ort beraten. Bestehende Möglichkeiten nach KG Ende: ALG 1, ALG 2, Sozialhilfe, Einkommen des Ehepartners, Leben vom Ersparten, Rente, Lottogewinn - vieles ist theoretisch möglich.
Conniam 06.06.2012 | 12:02
Mit welcher Begründuung wurde abgelehnt? Keine Erfolgsaussichten? Ambulante Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft?
Michelam 06.06.2012 | 12:04
Aber Sie wissen doch selbst, dass das Arbeitsamt sich für kranke nicht zustädnig fühlt und mich wieder weg schicken wird. Also muß ich doch für die Übergangszeit bis das Widerspruchsverfahren entschieden ist Geld von der Rentenkasse bekommen. Schließlich hat die Rentenkasse die Situation jetzt herbeigeführt. Gruß Michel
Michelam 06.06.2012 | 12:09
Es wird einfach darauf verwiesen, dass die Krankenkasse zuständig ist. Die hat aber bereits vor Monaten abgelehnt und auf die Rentenkasse verwiesen. Ich lege jedenfalls Widerspruch bei der Rentenkasse ein.
Michelam 06.06.2012 | 12:20
Hallo Experte. In Kurzforn: die persönlichen Vorraussetzungen liegen nicht vor nach $10 usw. Die Krankenkasse ist zuständig. Ich habe eher das Gefühl, man will mich aushungern lassen. Die wissen doch genau, daß ich bald von niemandem mehr Geld bekomme. Gruß Michel
Michelam 06.06.2012 | 12:31
Noch eine Frag Experte: Wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, zahlt dann die Rentenkasse weiter, wenn mir bis zur Entscheidung das Krankengeld aus geht ? Gruß Michel
Michelam 06.06.2012 | 12:36
Noch eine Frag Experte: Wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, zahlt dann die Rentenkasse weiter, wenn mir bis zur Entscheidung das Krankengeld aus geht ? Gruß Michel
-am 06.06.2012 | 12:34
Zitat von Michel anzeigenausblenden
Nein, die Rentenversicherung kann erst zahlen, wenn der Anspruch auf Rente geprüft wurde. Sie können jedoch in der Zwischenzeit bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung beantragen.
Michelam 06.06.2012 | 12:37
Aber mein Arzt hat doch den Rentenantrag bei der Rentenkasse gestellt und alles ausgefüllt. Eben weil die Krankenkasse abgelehnt hat.
Michelam 06.06.2012 | 12:39
Bin schon ganz verwirrt. Ich meinte: Mein Arzt hat den Rehaantrag gestellt.
Jockelam 06.06.2012 | 12:43
Hallo Michel, dann legen Sie Widerspruch bei der RV gegen die Ablehnung des Rehaantrags ein. Parallel stellen Sie am besten auch gleich einen Rentenantrag. Ohne genaue Kenntnis Ihres Vorgangs, wird Ihnen hier keiner einer ausführlichere Antwort geben können. Fakt ist aber, dass die RV nicht nach Ende des Krankengeldes Leistungen erbringt, nur weil Sie etwas beantragt haebn/widerspruch eingelegt haben.
Michelam 06.06.2012 | 12:47
Geht das ? Dass man Rehaantrag (Widerspruch) und Rentenantrag gleichzeitig stellt ? Dann müßte das Arbeitsamt wegen dem Nahtlosigkeitsparagraphen zahlen, so lange, bis einer der beiden Anträgen endgültig entschieden ist ? Richtig ? Gruß Michel
Michelam 06.06.2012 | 13:21
Hallo ! Niemand mehr da ? Michel
Michelam 06.06.2012 | 13:38
Ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag. Auch habe ich jahrzehntelang in die Arbeitslosenkasse eingezahlt. Dann müßte ich doch zumindest 12 Monate ALG I bekommen. Zumindest so lange, bis ein Antrag bei der Rentenkasse entschieden ist. Richtig ? Gruß Michel
Jockelam 06.06.2012 | 13:31
Ja, Sie können beides zeitgleich machen (widerspruch und Rentenantrag). Wer letztendlich nach dem Krankengeld zahlen muss, kommt auf den individuellen Fall an. Möglichm, dass es bei Ihnen das Sozialamt sein wird. Da müssen Sie sich aber entsprechend beim Arbeitsamt/Sozialamt erkundigen.
Jockelam 06.06.2012 | 13:40
Herrje ! Nieman hier kennt Ihren Lebenslauf/Versicherungsverlauf etc. Die Fragen, die Sie zum Thema Rentenvesicherung hatten, wurden doch nun mehrfach beantwortet. Nochmal: erkundigen Sie sich beim Arbeitsamt !
Carmenam 06.06.2012 | 13:40
Gehen Sie morgen bzw. schnellstmöglich mit allen Unterlagen zum VdK oder SoVD und lassen sich mal vernünftig beraten bzw. gleich vertreten. Ansonsten sehe ich das Sie in ihrem " Chaos " und ohne eigenes jegliches Fachwissen " den Bach runtergehen " .
Michelam 06.06.2012 | 14:23
Hallo ! Schon wieder alle weg ? Michel
Jockelam 06.06.2012 | 14:24
Woher soll jemand im Forum wissen, warum der Bescheid nicht an den SovD gegangen ist ??? Vielleicht war es ein Versehen der RV ? Was Sie Ihrem behandelnden Arzt vorlegen ist alleine Ihre Sache.
Michelam 06.06.2012 | 14:34
Ich verstehe die Ablehnung einfach nicht. Mein Arzt hat geschrieben, daß meine Erwerbsfähigkeit massiv gefährdet ist und jetzt bekomme ich jeweils eine Ablehnung von Kranken-u.Rentenkasse und immer nach Aktenlage, ohne daß mich jemals jemand angeguckt hat ! Ich mach morgen Termin mit SovDAnwalt, soll der den Widerspruch machen. Michel
Carmenam 06.06.2012 | 15:19
" Mein Arzt hat geschrieben, daß meine Erwerbsfähigkeit massiv gefährdet ist " Die Meinung ihres Arztes in allen Ehren, aber diese hat im Reha/Rentenverfahren die gleiche Bedeutung als wenn in China ein Sack Reis umfällt - nämlich KEINE !
Carmenam 06.06.2012 | 15:18
Es gibt viele Fälle die rein nach " Aktenlage " entschieden werden können. Da reichen dann die vorliegenden ärztliche Berichte aus um entweder die Reha/Rente zu genehmigen oder abzulehnen. Insofern braucht Sie auch niemand zwangsläufig vor einer Entscheidung zu einem ihrer Anträge " anzusehen " . Sie scheinen sich im Verfahrensablauf wirklich nun gar nicht auszukennen. Geben Sie also alles ihrem Anwalt der macht das dann schon.
Michelam 06.06.2012 | 16:17
Das mag schon stimmen Carmen. Aber der Ablehnungsbescheid greift einfach eine Krankheit/Behinderung heraus und verweist auf die Krankenkasse. Die anderen zwei Erkrankungen läßt man einfach unter den Tisch fallen. Geht im Ablehnungsbescheid überhaupt nicht darauf ein. Dabei ist es das Gesamtpaket, daß mir so große Probleme bereitet. Wie kann es sein, daß so verfahren wird Carmen ? Gruß Michel
Carmenam 06.06.2012 | 17:04
@Michel Hier wird ihnen niemand ohne Einsicht in ihre Akte/Unterlagen konkretes sagen können. Dazu haben Sie ja auch schliesslich den SovD bereits eingeschaltet bzw. Vertritt Sie dieser. Natürlich muss der SoVD dann im Widersporuch auch und gerade ihre " vergessenen " Erkrankungen als Argument pro Reha anführen. Es kann aber genau so gut sein,.das eben diese anderen Erkankungen bezüglich der Reha nicht relevant waren/sind. Und das mit dem " Gesamtpaket " aller Erkrankungen mag für Sie persönlich so sein, aber das muss noch lange nicht so sein für die Kasse bzw. die RV. ..... Nicht immer macht viel auch dann viel aus. Es gibt eben auch Erkrankungen die " Peanuts " sind . Die mögen sicher für Sie zwar störend und belastend sein, aber haben unter Umständen eben für die Kasse und die RV keine Bedeutung/Wichtigkeit hinsichtlich einer beantragten Rehsa oder Rente..
Anstandam 07.06.2012 | 10:05
Michel Was mir bei Ihren Beiträgen aufgefallen ist: Sie sollten sich einmal erklären lassen, was Höflichkeit und Anstand ist. Ihr Benehmen hier ist äußerst fragwürdig. Sie sollten dankbar sein, daß man sich Ihrer Fragen annimmt und versucht richtige Antworten zu finden. Stattdessen krakeelen Sie hier schon herum, wenn Sie nach nur ca. 20 Minuten noch keine Antwort auf Ihre ----Fragen bekommen!!! Was erwarten Sie denn?? Die User, die Ihnen hier Hilfestellung geben wollen, machen das freiwillig und sind nicht Ihre Hiwis!!!! Und noch etwas: In der deutschen Sprache gibt es die schönen Wörter "Bitte" und "Danke". Kann man ab und zu auch mal benutzen. Sorry, aber das mußte ich los werden.
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