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Experten-Antwort

Reha Ablehnung trotz Begutachtung

von KLARA18.11.2015 | 21:59
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hey, meine beantragte Reha zur Erhaltung der Arbeitskraft wurde trotz Begutachtung abgelehnt. Anschliessend sprach ich mit meiner Ärztin für psyichiatrie, die mir sagte, der Dr..... ? da wird eh alles abgelehnt. was kann ich nun tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Begründung des Widerspruchs kann auch nachgereicht werden. Leider haben Sie nicht angegegen, aus welchem Grund der Antrag abgelehnt wurde. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, damit in einem Beratungsgespräch geklärt werden kann, warum der Antrag abgelehnt wurde.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

W*lfgangam 18.11.2015 | 22:20
Hallo Klara, die Reha wurde nicht abgelehnt 'trotz' Begutachtung, sondern 'wegen' dem Ergebnis der Begutachtung. Legen Sie Widerspruch ein (DRV-Beratungsstelle, Versicherungsamt, VdK, SOVD, oder auch direkt). Fordern Sie vor Begründung Akteneinsicht, hier vielleicht an Ihre Ärztin gesandt, damit Sie gemeinsam die med. Sachaussagen auswerten können und sehen, weshalb die Ablehnung erfolge und wo Sie/Ihre Ärztin 'Hebel' ansetzen können, warum eine Reha doch zum gewünschten Erfolg führen könnte. Gruß w.
=//=am 19.11.2015 | 09:42
Ganz klar, Ihre Ärztin wird das wohl beurteilen können, weil sie vermutlich zig Rehas beantragt hat und ihre Patienten gerade von diesem Arzt begutachtet wurden.... So ein Schmarrn! :-) Ihre Ärztin sollte sich wohl besser mit solchen Aussagen zurückhalten.
Anonymusam 19.11.2015 | 10:10
Hallo von und zu und iergendwas, einige der Damen und Herrn Doctores kennen sich untereinander sehr wohl und wissen voneinander was sie tun (oder auch nicht).Und sicher gibt es Ärzte die für ihre "Ablehner" bekannt sind.Da braucht man sich nur mal einen Renteberater wenden die haben ihre Erkenntnisse über den einen oder anderen gesammelt.Nachdem ja viele dieser Berater früher direkt an der Quelle saßen.Es gibt zwar nicht mehr den typischen Amtsarzt der 50 er 60 er und 70 er.Aber viele von denen haben heute nur keinen weissen Kittel mehr an aber sonst hat sich nix geändert.Daumen hoch oder Daumen runter.
Schorscham 19.11.2015 | 14:40
Richtig! Und zwar schon alleine deshalb, um strafrechtliche Konsequenzen wegen Verleumdung, übler Nachrede und/oder Beleidigung zu vermeiden. Ärzte, die im Beisein ihrer Patienten über Berufskollegen lästern, nehmen es vermutlich auch sonst mit ihrer Schweigepflicht nicht so genau. MfG
Herz1952am 19.11.2015 | 17:29
Schorsch, die Ärztin hat nur Ihre persönliche Meinung gesagt, und war davon überzeugt. Und es war nicht öffentlich, sondern nur im Vertrauen zum Patienten. Was glauben Sie wohl, was im Portal "Ärztebewertung" sonst los wäre?
Herz1952am 19.11.2015 | 17:33
Oder sollte ich einen Arzt anzeigen wegen Verleumdung wenn ich ihm meine Krankheit erkläre und er sagt: "Da müssen Sie nicht schlecht geraucht haben". Oder mein Schwager der mit einer Überweisung zum Lungenfacharzt geht und der Lungenarzt sagt: "Hören Sie endlich auf zu rauchen". Was da abgeht ist nur noch grotesk.
Schorscham 19.11.2015 | 18:41
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Ganz einfach ausgedrückt: Jeder Facharzt hat auch Medizin studiert und hat sich dann weiter (ein)gebildet (smile).

Was Verdächtigungen oder Betrugsvorwürfe betrifft, habe ich das in einem Fernseh-Interview gesehen.

Was die Rente in der Zukunft betrifft, wird mir schon lange "schwarz" vor den Augen im Hinblick auf die jüngere Generation. Es hat einmal ein Politiker von "Maschinensteuer" gesprochen. Heute schon könnte man dies "Bundeszuschuss aus Steuermitteln nennen". Es wird heute immer mehr produziert, mit immer weniger Arbeitskräften.

Unser Wirtschaftsprüfer meine schon vor langer Zeit, dass zu wenig "bezahlbare" Arbeit vorhanden ist.

Was die Recherchen betrifft, ich habe immer weniger Kraft zur Verfügung, deshalb sollte man die meisten meiner Beiträge nicht auf die "Goldwaage" legen. Diese sind auch kein "Evangelium".

Was die juristischen Sachen betrifft kann ich nur eines sagen: Ein Satz Gesetz, 10 Seiten Auslegung. Vieles ist auch aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe im weitesten Sinne im Baugewerbe gearbeitet. Dort gibt es nicht einmal mehr eine "Vertrags-Recht-Schutz-Versicherung". Das sagt doch vieles.

Außerdem habe ich gestern einen Facharzt darauf hingewiesen, wie er erreichen kann, das einer Epilepsiepatientin ein Medikament verschreiben kann, ohne dass diese das Medikament bezahlen muss, weil es von der GKV-Erstattung herausgenommen wurde.

Aufgrund eines Beschlusses des G-BA wurde es aus der Erstattungspflicht herausgenommen.

Laut SGB V besteht jedoch die Erstattungsmöglichkeit, weil ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil in einem Fall diese Vorgehensweise für Grundgesetzwidrig hält.

Nur: auch Fachärzte kennen diese Möglichkeit nicht. Ist Ihnen zu viel Arbeit oder Sie haben Budgetangst.

So läuft das mit dem Recht.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung endet dort, wo Grundrechte anderer Leute verletzt werden. Und wenn jemand Äußerungen tätigt, die dazu geeignet sind, den guten Ruf anderer Leute erheblich zu schädigen, der macht sich eindeutig strafbar. Der Patient ist aber nicht zum Schweigen verpflichtet und durchaus dazu berechtigt, die "vertraulichen" Bemerkungen des Arztes weiter zu erzählen. Wenn der "Ruf-Geschädigte" dann davon erfährt, muss der Arzt juristische Konsequenzen befürchten und nicht der Patient. Wer sein Mundwerk nicht unter Kontrolle hat, muss eben auch mit den unangenehmen Konsequenzen leben.
W*lfgangam 19.11.2015 | 21:45
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Ganz einfach ausgedrückt: Jeder Facharzt hat auch Medizin studiert und hat sich dann weiter (ein)gebildet (smile).

Was Verdächtigungen oder Betrugsvorwürfe betrifft, habe ich das in einem Fernseh-Interview gesehen.

Was die Rente in der Zukunft betrifft, wird mir schon lange "schwarz" vor den Augen im Hinblick auf die jüngere Generation. Es hat einmal ein Politiker von "Maschinensteuer" gesprochen. Heute schon könnte man dies "Bundeszuschuss aus Steuermitteln nennen". Es wird heute immer mehr produziert, mit immer weniger Arbeitskräften.

Unser Wirtschaftsprüfer meine schon vor langer Zeit, dass zu wenig "bezahlbare" Arbeit vorhanden ist.

Was die Recherchen betrifft, ich habe immer weniger Kraft zur Verfügung, deshalb sollte man die meisten meiner Beiträge nicht auf die "Goldwaage" legen. Diese sind auch kein "Evangelium".

Was die juristischen Sachen betrifft kann ich nur eines sagen: Ein Satz Gesetz, 10 Seiten Auslegung. Vieles ist auch aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe im weitesten Sinne im Baugewerbe gearbeitet. Dort gibt es nicht einmal mehr eine "Vertrags-Recht-Schutz-Versicherung". Das sagt doch vieles.

Außerdem habe ich gestern einen Facharzt darauf hingewiesen, wie er erreichen kann, das einer Epilepsiepatientin ein Medikament verschreiben kann, ohne dass diese das Medikament bezahlen muss, weil es von der GKV-Erstattung herausgenommen wurde.

Aufgrund eines Beschlusses des G-BA wurde es aus der Erstattungspflicht herausgenommen.

Laut SGB V besteht jedoch die Erstattungsmöglichkeit, weil ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil in einem Fall diese Vorgehensweise für Grundgesetzwidrig hält.

Nur: auch Fachärzte kennen diese Möglichkeit nicht. Ist Ihnen zu viel Arbeit oder Sie haben Budgetangst.

So läuft das mit dem Recht.

;-) Daher, mein lieber Herz1952, nur mit einfachen Worten: http://www.apotheken-umschau.de/gesundheit/Was-ist-ein-Dr.-med.-… Gruß w.
Herz1952am 19.11.2015 | 20:55
Schon mal etwas von der Vertraulichkeit des Wortes gehört. VW ist auch schon öffentlich des Betruges beschuldigt (oder nur verdächtigt?) worden. Mein Arzt hat im übrigen auch nicht die beste Meinung über meinen Gutachter bei der MDK gehabt. Wohlgemerkt, nicht RV-Gutachter. Ich hatte einfach einen Kassenarzt-Facharzt für Rheumatologie für mein Herz. Ich glaube die Reihenfolgt der Bildung ist folgende: Dr. med, dann Internist und erst dann Rheumatologe. Gleiches gilt auch bei Kardiologen. Ich habe leider Erfahrung mit sieben Facharztrichtungen und bis zu 3 Ärzten je Fach. Stutzig werde ich allerdings, wenn ein Arzt die Verantwortung übernimmt und ich soll die Konsequenzen tragen. Aber das sage ich auch, letzendlich entscheidet der Patient, allerdings mit allen Konsequenzen.
Schorscham 19.11.2015 | 22:51
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Ganz einfach ausgedrückt: Jeder Facharzt hat auch Medizin studiert und hat sich dann weiter (ein)gebildet (smile).

Was Verdächtigungen oder Betrugsvorwürfe betrifft, habe ich das in einem Fernseh-Interview gesehen.

Was die Rente in der Zukunft betrifft, wird mir schon lange "schwarz" vor den Augen im Hinblick auf die jüngere Generation. Es hat einmal ein Politiker von "Maschinensteuer" gesprochen. Heute schon könnte man dies "Bundeszuschuss aus Steuermitteln nennen". Es wird heute immer mehr produziert, mit immer weniger Arbeitskräften.

Unser Wirtschaftsprüfer meine schon vor langer Zeit, dass zu wenig "bezahlbare" Arbeit vorhanden ist.

Was die Recherchen betrifft, ich habe immer weniger Kraft zur Verfügung, deshalb sollte man die meisten meiner Beiträge nicht auf die "Goldwaage" legen. Diese sind auch kein "Evangelium".

Was die juristischen Sachen betrifft kann ich nur eines sagen: Ein Satz Gesetz, 10 Seiten Auslegung. Vieles ist auch aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe im weitesten Sinne im Baugewerbe gearbeitet. Dort gibt es nicht einmal mehr eine "Vertrags-Recht-Schutz-Versicherung". Das sagt doch vieles.

Außerdem habe ich gestern einen Facharzt darauf hingewiesen, wie er erreichen kann, das einer Epilepsiepatientin ein Medikament verschreiben kann, ohne dass diese das Medikament bezahlen muss, weil es von der GKV-Erstattung herausgenommen wurde.

Aufgrund eines Beschlusses des G-BA wurde es aus der Erstattungspflicht herausgenommen.

Laut SGB V besteht jedoch die Erstattungsmöglichkeit, weil ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil in einem Fall diese Vorgehensweise für Grundgesetzwidrig hält.

Nur: auch Fachärzte kennen diese Möglichkeit nicht. Ist Ihnen zu viel Arbeit oder Sie haben Budgetangst.

So läuft das mit dem Recht.

Der Patient ist aber nicht zur "Vertraulichkeit" verpflichtet, wenn sein Arzt ihm gegenüber Berufskollegen in die Pfanne haut. Wie der Volkswagenkonzern mit diversen Anschuldigungen umgeht, ist deren Problem und nicht meins. Und wenn Ihre eigenen Ärzte ihr Mundwerk auch nicht unter Kontrolle haben, gilt für die das oben erwähnte gleichermaßen.
W*lfgangam 19.11.2015 | 23:10
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Ganz einfach ausgedrückt: Jeder Facharzt hat auch Medizin studiert und hat sich dann weiter (ein)gebildet (smile).

Was Verdächtigungen oder Betrugsvorwürfe betrifft, habe ich das in einem Fernseh-Interview gesehen.

Was die Rente in der Zukunft betrifft, wird mir schon lange "schwarz" vor den Augen im Hinblick auf die jüngere Generation. Es hat einmal ein Politiker von "Maschinensteuer" gesprochen. Heute schon könnte man dies "Bundeszuschuss aus Steuermitteln nennen". Es wird heute immer mehr produziert, mit immer weniger Arbeitskräften.

Unser Wirtschaftsprüfer meine schon vor langer Zeit, dass zu wenig "bezahlbare" Arbeit vorhanden ist.

Was die Recherchen betrifft, ich habe immer weniger Kraft zur Verfügung, deshalb sollte man die meisten meiner Beiträge nicht auf die "Goldwaage" legen. Diese sind auch kein "Evangelium".

Was die juristischen Sachen betrifft kann ich nur eines sagen: Ein Satz Gesetz, 10 Seiten Auslegung. Vieles ist auch aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe im weitesten Sinne im Baugewerbe gearbeitet. Dort gibt es nicht einmal mehr eine "Vertrags-Recht-Schutz-Versicherung". Das sagt doch vieles.

Außerdem habe ich gestern einen Facharzt darauf hingewiesen, wie er erreichen kann, das einer Epilepsiepatientin ein Medikament verschreiben kann, ohne dass diese das Medikament bezahlen muss, weil es von der GKV-Erstattung herausgenommen wurde.

Aufgrund eines Beschlusses des G-BA wurde es aus der Erstattungspflicht herausgenommen.

Laut SGB V besteht jedoch die Erstattungsmöglichkeit, weil ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil in einem Fall diese Vorgehensweise für Grundgesetzwidrig hält.

Nur: auch Fachärzte kennen diese Möglichkeit nicht. Ist Ihnen zu viel Arbeit oder Sie haben Budgetangst.

So läuft das mit dem Recht.

Herzilein, Nebenbei: Weder noch, Sie haben es selbst eingestanden - die Kausalitäten (alte wie aktuelle) erfahren Sie hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/volkswagen-was-wir-… So ein büschen aktuelle Grundlagen-Info sollte schon sein - oder? ;-) Und ja, das könnte auch rentenrechtlich ein 'Beben' verursachen, da nicht unwesentlich viele Beschäftigungsverhältnisse un- wie mittelbar davon abhängen (einige sprechen von in Richtung 10 Mio) ...aber, 'Wir schaffen das schon' - nach einem Smiley ist mir dabei nicht zumute. Gruß w.
Herz1952am 20.11.2015 | 12:14
Ganz einfach ausgedrückt: Jeder Facharzt hat auch Medizin studiert und hat sich dann weiter (ein)gebildet (smile). Was Verdächtigungen oder Betrugsvorwürfe betrifft, habe ich das in einem Fernseh-Interview gesehen. Was die Rente in der Zukunft betrifft, wird mir schon lange "schwarz" vor den Augen im Hinblick auf die jüngere Generation. Es hat einmal ein Politiker von "Maschinensteuer" gesprochen. Heute schon könnte man dies "Bundeszuschuss aus Steuermitteln nennen". Es wird heute immer mehr produziert, mit immer weniger Arbeitskräften. Unser Wirtschaftsprüfer meine schon vor langer Zeit, dass zu wenig "bezahlbare" Arbeit vorhanden ist. Was die Recherchen betrifft, ich habe immer weniger Kraft zur Verfügung, deshalb sollte man die meisten meiner Beiträge nicht auf die "Goldwaage" legen. Diese sind auch kein "Evangelium". Was die juristischen Sachen betrifft kann ich nur eines sagen: Ein Satz Gesetz, 10 Seiten Auslegung. Vieles ist auch aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe im weitesten Sinne im Baugewerbe gearbeitet. Dort gibt es nicht einmal mehr eine "Vertrags-Recht-Schutz-Versicherung". Das sagt doch vieles. Außerdem habe ich gestern einen Facharzt darauf hingewiesen, wie er erreichen kann, das einer Epilepsiepatientin ein Medikament verschreiben kann, ohne dass diese das Medikament bezahlen muss, weil es von der GKV-Erstattung herausgenommen wurde. Aufgrund eines Beschlusses des G-BA wurde es aus der Erstattungspflicht herausgenommen. Laut SGB V besteht jedoch die Erstattungsmöglichkeit, weil ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil in einem Fall diese Vorgehensweise für Grundgesetzwidrig hält. Nur: auch Fachärzte kennen diese Möglichkeit nicht. Ist Ihnen zu viel Arbeit oder Sie haben Budgetangst. So läuft das mit dem Recht.
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