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Experten-Antwort

Reha antrag zur Krankenkasse oder zur DRV ?

von Matze10.03.2016 | 11:58
2505 Ansichten
12 Antworten

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Ich hätte gern eine Auskunft ! Ich habe von meiner Krankenkasse einen Reha Antrag bekommen. Ich möchte diese Reha auch antreten, weil ich sie benötige. Ich möchte diesen Antrag nur nicht zur Krankenkasse schicken, sondern direkt zur DRV oder bei einer Beratungsstelle der DRV abgeben. Nun sagte mir eine Mitarbeiterin der Krankenkasse in der Filiale, das das nicht geht, da ich Krankengeld beziehe, muss der gesamte Antrag bei der Krankenkasse abgegeben werden und sie wollten mir auch nicht den AUD Beleg G 120 ausfüllen. Nur habe ich gelesen, das ich den Antrag auch bei der DRV abgeben kann. ich habe zur Zeit keine Arbeit, bin aber krank geschrieben. Hat die Krankenkasse hier recht ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.03.2016 | 14:53

Es besteht durchaus auch die Möglichkeit den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung zu schicken oder den Antrag bei einer deren Auskunfts- und Beratungsstelle abzugeben und dort durchschauen zu lassen.

11 Antworten

Fritzam 10.03.2016 | 12:17
Ja, wenn Sie im Krankengeldbezug sind leitet die KK ein Eilverfahren ein.
Ernaam 10.03.2016 | 12:24
Nein, hat sie nicht. Sie dürfen den Antrag auch direkt bei der DRV abgeben/einreichen, er ist dann wirksam gestellt (unabhängig von der Zuständigkeit - ich gehe hier von DRV-Zuständigkeit aus, der Krankengeldbezug lässt das vermuten). Es berührt die Wirksamkeit der Antragstellung nicht, dass der AUD-Beleg ggf. fehlt. Der kann bei Bedarf auch nachgereicht/nachgefordert werden.
MWXZam 10.03.2016 | 12:46
Hallo Matze, für die Antragstellung der Reha haben sie 10 Wochen Zeit. Machen Sie einen Termin bei der Beratungsstelle der Rentenversicherung aus und geben Sie dann den Antrag dort ab. Sie erhalten von der RV eine Bestätigung für die Krankenkasse. Das Ziel der Krankenkasse ist, Sie so schnell wie möglich aus dem Bezug von Krankengeld zu bekommen. Kosteneinsparung - Alles Gute für die Reha
Matzeam 10.03.2016 | 15:26
ich danke allen für die antworten ! ich werde den AUD beleg zur Krankenkasse schicken mit der Bitte, diesen ausgefüllt entweder an mich oder an die DRV zu schicken. Mein Arzt hat seinen Befund auch an die DRV geschickt. wäre ja dann quatsch das eine dorthin, das andere dorthin.
Matzeam 11.03.2016 | 13:46
Zitat von MWXZ anzeigen
ich hätte da noch mal eine Frage zu der 10 Wochen frist. In dem Schreiben von der krankenkasse, wo ich aufgefordert werde den antrag zu stellen, steht nichts von einer 10 Wochen frist. Nur das ich den antrag zur Weiterleitung an die DRV komplett zurückschicken möchte. Entfällt da die 10 Wochen Frist ?
W*lfgangam 11.03.2016 | 18:03
Zitat von Matze anzeigen
Hallo Matze, ich gehe davon aus, dass Sie Reha-Vordrucke für die DRV erhalten haben - dann lesen Sie diesen Beitrag, der eigentlich schon alles beinhaltet: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Das Schreiben, das Sie erhalten haben, ist nicht anderes als ein 'beschwerender Bescheid einer Behörde', auch wenn sich Ihre KK ggf. als Wohltätigkeitsverein zu eigenem Vorteil zu tarnen versucht. Da gehören die Rechtsgrundlage(n), Folgewirkungen bei 'Zuwiderhandlung' und auch eine Rechtsbehelfsbelehrung (kann Widerspruch einlegen) dazu. Sollte Sie die KK schon in nächster Zeit nerven, bitten Sie höflich um schriftliche Mitteilung der rechtlichen Grundlagen und der Ihnen zustehen Fristen und verweisen Sie darauf, dass Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Behörde/der DRV eben stellen werden - Antragsbestätigung flanken Sie denen gegen Fristende dann zu, dann ist erst mal Ruhe. Gruß w.
W*lfgangam 12.03.2016 | 21:32
...dabei geht es nur um Rechtssicherheit - die Begrifflichkeiten sind tief in den Gesetzen verborgen und lösen entsprechende Rechts-Folgewirkungen aus ...ein Schreiben ist eben nicht nur ein Schreiben ;-) Gruß w.
Matzeam 14.03.2016 | 02:10
muss die Krankenkasse mich nicht darauf hinweisen, das ich eine 10 Wochen Frist habe ? denn wie gesagt in dem schreiben wird mir keine Frist gesetzt und ich könnte ja jetzt annehmen, das ich auch mehr als 10 Wochen zeit habe um den Antrag zu stellen. Die Dame bei der Krankenkasse fragte mich auch, als ich meinen krankenschein abgab, ob mir eine frist gesetzt wurde, ich sagte nein, da meinte sie, ja dann geben sie einfach den antrag ab, wenn sie soweit sind, so nach dem Motto, da können sie sich viel zeit lassen.
W*lfgangam 14.03.2016 | 23:05
Zitat von Matze anzeigen
Hallo Matze, wenn die/KK ihren Mitteilungspflichten nachkommt: ja ...wenn es eine 'Klitschen-KK' ist, die die gesetzlichen Vorschriften nicht so 'ernst' nimmt (wir hauen mal eben ein Schreiben raus/Drangsalieren unseren KV-Versicherten ...welche KK macht das nicht ;-)) und Sie über'n Jordan ziehen will - nun, dann haben Sie alle Zeit/12 Monate Widerspruchsfrist, darauf zu reagieren ... In Ihren Interesse, fragen Sie vorher/schriftlich nach, was die wirklich will/welche Fristen Ihnen eingeräumt werden. Öhm ...welche KK ist es denn, die (hier) so unprofessionell arbeitet? Gruß w.
Matzeam 15.03.2016 | 12:02
Zitat von W*lfgang anzeigen
muss die Krankenkasse mich nicht darauf hinweisen, das ich eine 10 Wochen Frist habe ?
Hallo Matze, wenn die/KK ihren Mitteilungspflichten nachkommt: ja ...wenn es eine 'Klitschen-KK' ist, die die gesetzlichen Vorschriften nicht so 'ernst' nimmt (wir hauen mal eben ein Schreiben raus/Drangsalieren unseren KV-Versicherten ...welche KK macht das nicht ;-)) und Sie über'n Jordan ziehen will - nun, dann haben Sie alle Zeit/12 Monate Widerspruchsfrist, darauf zu reagieren ... In Ihren Interesse, fragen Sie vorher/schriftlich nach, was die wirklich will/welche Fristen Ihnen eingeräumt werden. Öhm ...welche KK ist es denn, die (hier) so unprofessionell arbeitet? Gruß w.
die zweitgrößte fängt mit B... an.
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