Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs besteht durchaus auch die Möglichkeit den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung zu schicken oder den Antrag bei einer deren Auskunfts- und Beratungsstelle abzugeben und dort durchschauen zu lassen.
die zweitgrößte fängt mit B... an.muss die Krankenkasse mich nicht darauf hinweisen, das ich eine 10 Wochen Frist habe ?Hallo Matze, wenn die/KK ihren Mitteilungspflichten nachkommt: ja ...wenn es eine 'Klitschen-KK' ist, die die gesetzlichen Vorschriften nicht so 'ernst' nimmt (wir hauen mal eben ein Schreiben raus/Drangsalieren unseren KV-Versicherten ...welche KK macht das nicht ;-)) und Sie über'n Jordan ziehen will - nun, dann haben Sie alle Zeit/12 Monate Widerspruchsfrist, darauf zu reagieren ... In Ihren Interesse, fragen Sie vorher/schriftlich nach, was die wirklich will/welche Fristen Ihnen eingeräumt werden. Öhm ...welche KK ist es denn, die (hier) so unprofessionell arbeitet? Gruß w.
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