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Zur Experten-Antwort springenHallo Peter,
medizinische Fragen können im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden.
Nach Ihren Tipps war aber nicht gefragt. Siehe Expertenantwort. Natürlich kann man auf jede Frage einen Bezug zum Rentenrecht herstellen, wenn man denn unbedingt ein unstillbares Mitteilungsbedürfnis hat.Was hat Ihre Frage denn in einem Rentenforum zu suchen? Für gesundheitliche Einschätzungen sind doch eher Mediziner zuständig. Allerdings gibt es in offenen Foren immer Personen, die glauben Tipps und Hinweise geben zu können, selbst wenn sie medizinisch unkundig sind.@Hä: so ganz verkehrt ist Peter hier aber trotzdem nicht... auch wenn seine Frage bezüglich medizinischer Einschätzungen hier tatsächlich nicht pro oder contra beantwortet werden kann. Ich bin übrigens auch medizinisch unkundig :-) Trotzdem: Hallo Peter, auch wenn Ihnen hier keiner beantworten kann, welche therapeutische Maßnahme in Ihrem Fall hilfreich oder weniger hilfreich ist, ob Sie ohne Schmerzen die Rehaklinik verlassen können oder nicht, so können Sie sich jedoch hier schon einmal vorab über nachfolgende Leistungen, die die DRV nach einer Reha anbietet, informieren. Und dann bei Bedarf in Rücksprache mit Ihren Ärzten in der Reha-Klinik eine entsprechende Nachbehandlung verordnen lassen. https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/reha-nachsorge/reha-nach… Gute Besserung! Tippsi
Wie wahr, wie wahr. Sie haben es auf den Punkt gebracht!@Hä: so ganz verkehrt ist Peter hier aber trotzdem nicht... auch wenn seine Frage bezüglich medizinischer Einschätzungen hier tatsächlich nicht pro oder contra beantwortet werden kann. Ich bin übrigens auch medizinisch unkundig :-) Trotzdem: Hallo Peter, auch wenn Ihnen hier keiner beantworten kann, welche therapeutische Maßnahme in Ihrem Fall hilfreich oder weniger hilfreich ist, ob Sie ohne Schmerzen die Rehaklinik verlassen können oder nicht, so können Sie sich jedoch hier schon einmal vorab über nachfolgende Leistungen, die die DRV nach einer Reha anbietet, informieren. Und dann bei Bedarf in Rücksprache mit Ihren Ärzten in der Reha-Klinik eine entsprechende Nachbehandlung verordnen lassen. https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/reha-nachsorge/reha-nach… Gute Besserung! TippsiNach Ihren Tipps war aber nicht gefragt. Siehe Expertenantwort. Natürlich kann man auf jede Frage einen Bezug zum Rentenrecht herstellen, wenn man denn unbedingt ein unstillbares Mitteilungsbedürfnis hat.
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