Sobald Sie eine Rente wg. Schwerbehinderung beziehen, sind Sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Eine stat. bzw. ambulante Reha über den Rentenversicherungsträger kommt daher nicht mehr in Betracht. Evtl. Antragstellung nur über Krankenkasse. Eine Ausnahme gibt es nur bei Leistungen zur onkologischen Rehabilitation (wenn ein Krebsleiden vorliegt).