Hallo, ich habe letztes Jahr über Rentenversicherung Schwaben Busführerschein gemacht. Die Rentenversicherung hat höheren Betrag ausbezahlt für die Busführerschein. Meine Frage: Wenn ich später Rente gehe muss ich dass geld zürückzahlen an die Rentenversicherung oder wird es von mein Rentenkonto abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
10.09.2014, 08:59
Experten-Antwort
Hallo Altintas Firat, Rehakosten werden nicht zurückgefordert und auch nicht mit einer späteren Rentenzahlung verrechnet. Sollte es allerdings zu einer Überzahlung gekommen sein, wird der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert.