Hallo Schnuppe,
haben Sie bereits eine Bewilligung Ihres Rentenversicherungsträgers unter Bezug auf die Sozialgerichtsentscheidung vom 07.03.2017 erhalten?
Wenn ja, erhalten Sie von der im Bewilligungsbescheid aufgeführten Klink den Beginntermin Ihrer medizinische Reha-Maßnahme mitgeteilt, sobald ein Platz dort für Sie frei ist. Ggf. fragen Sie dann in der Klinik nach, weshalb bisher noch keine Aufnahme erfolgt ist.
Wenn nein, sollten Sie sich schriftlich, ggf. unter anwaltlicher Hilfe, an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers wenden und um kurzfristige Umsetzung des Sozialgerichtsurteils bitten.