Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha, Erwerbsminderungsrente

von Olli01.12.2016 | 17:28
2129 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich befinde mich gerade in einer Reha. Nach Rücksprache mit den Ärzten werde ich Arbeitsfähig entlassen, bin auch Arbeitsfähig angereist, aber in dem Bericht wird stehen, dass ich nur noch 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. Nun meine Fragen: Falls ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung stelle möchte, gib t es da eine Frist oder werde ich automatisch von der DRV kontaktiert? Wird die Rente befristet oder unbefristet erteilt? Ab welchen Zeitpunkt beginnt die Rente den dann? Danke im Voraus für die Hilfe. Gruß Olli

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olli, sollten Sie arbeitsfähig entlassen wurden sein und nach dem 01.01.1961 geboren sein, wird es kein Aufforderungsschreiben der Rentenversicherung geben bezüglich möglicher Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente. Im Reha-Entlassungsbericht wird Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit attestiert. Den Schutz gegen die teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit genießen nur noch die Geburtsjahrgänge die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Für die Beantragung der Rente gibt es keine Frist. Der Beginn hängt davon ab, wann die (teilweise) Erwerbsminderung eingetreten ist (Leistungsfall) und ob die Rente befristet bzw. unbefristet ist. Unbefristete Erwerbsminderungsrenten beginnen mit dem Folgemonat des Leistungsfalls, befristete Erwerbsminderungsrenten ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall). Ob die Rente eine Befristung hat entscheidet die Rentenversicherung im Einzelfall. Nur wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, erfolgt die Bewilligung einer Dauerrente.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

von =//=

„Selbstverständlich hat @Oli keinen Berufsschutz und die teilweise EM-Rente wird nicht wegen Berufsunfähigkeit gezahlt.“

…ich konnte bisher nicht erkennen, ob Olli sein Geburtsdatum bekannt gemacht hat!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schorscham 01.12.2016 | 18:15
Dann gelten Sie als nicht rentenrelevant erwerbsgemindert, da Sie mehr als unter 6 Stunden arbeiten können. Weder noch. Allerdings sollten Sie den Antrag im eigenen Interesse möglichst zeitnah stellen. Sie können den Antrag in jedem Bürgeramt oder Rathaus aufnehmen lassen. Eventuell benötigen Sie dafür einen Termin. Manchmal geht es auch ohne Termin. Das wird nach der Auswertung aller Befundunterlagen individuell entschieden. Zunächst einmal muss festgestellt werden, ob Sie tatsächlich rentenrelevant erwerbsgemindert sind. MfG
Schadeam 01.12.2016 | 18:03
Wenn Sie Rente beantragen wollen, sollten Sie dies einfach tun (und brauchen nicht warten ob das von alleine passiert). Eine Frist dafür gibt es nicht, den Antrag stellt man dann, wenn man sich für erwerbsgemindert hält....... Ob es dann eine Rente gibt, und ab wann und befristet oder dauerhaft entscheidet sich im Rentenverfahren. Darüber heute zu spekulieren erscheint mir müßig.
Steffiam 01.12.2016 | 19:36
bei mir war es genauso! ich war auch in der reha, und wurde mit 3-6std entlassen. da ich damals nicht wußte, was das für eine bedeutung hatte, habe ich gar nichts gemacht! einige monate später schickte mir die drv einen antrag für die emr zu. damals war ich sehr verwundert darüber, weil mich während der reha niemand informiert hat. ich musste zu keinen weiterem gutachter, die teil emr wurde genehmigt. allerdings ist das schon jahre her, mittlerweile bekomme ich unbefristete volle emr.
=//=am 02.12.2016 | 10:06
"Hallo Olli, sollten Sie arbeitsfähig entlassen wurden sein und nach dem 01.01.1961 geboren sein, wird es kein Aufforderungsschreiben der Rentenversicherung geben bezüglich möglicher Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente." Wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden liegt (laut Klinik) und dies von der DRV nach Prüfung bestätigt wird, gibt es sehr wohl ein Aufforderungsschreiben von der Rentenversicherung. Wenn weiterhin eine Beschäftigung - z.B. Teilzeitarbeit - ausgeübt wird, gibt es eine teilweise EM-Rente. Das hat mit dem Jahrgang 1961 nichts zu tun. Selbstverständlich hat @Oli keinen Berufsschutz und die teilweise EM-Rente wird nicht wegen Berufsunfähigkeit gezahlt.
Friedhelmam 02.12.2016 | 13:52
Das schreibt die Klinik aber nicht, sondern: Von "unter" steht dort nichts.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026