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Experten-Antwort

Reha, Erwerbsminderungsrente

von Olli01.12.2016 | 17:28
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8 Antworten

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Hallo zusammen, ich befinde mich gerade in einer Reha. Nach Rücksprache mit den Ärzten werde ich Arbeitsfähig entlassen, bin auch Arbeitsfähig angereist, aber in dem Bericht wird stehen, dass ich nur noch 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. Nun meine Fragen: Falls ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung stelle möchte, gib t es da eine Frist oder werde ich automatisch von der DRV kontaktiert? Wird die Rente befristet oder unbefristet erteilt? Ab welchen Zeitpunkt beginnt die Rente den dann? Danke im Voraus für die Hilfe. Gruß Olli

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olli, sollten Sie arbeitsfähig entlassen wurden sein und nach dem 01.01.1961 geboren sein, wird es kein Aufforderungsschreiben der Rentenversicherung geben bezüglich möglicher Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente. Im Reha-Entlassungsbericht wird Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit attestiert. Den Schutz gegen die teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit genießen nur noch die Geburtsjahrgänge die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Für die Beantragung der Rente gibt es keine Frist. Der Beginn hängt davon ab, wann die (teilweise) Erwerbsminderung eingetreten ist (Leistungsfall) und ob die Rente befristet bzw. unbefristet ist. Unbefristete Erwerbsminderungsrenten beginnen mit dem Folgemonat des Leistungsfalls, befristete Erwerbsminderungsrenten ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall). Ob die Rente eine Befristung hat entscheidet die Rentenversicherung im Einzelfall. Nur wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, erfolgt die Bewilligung einer Dauerrente.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

von =//=

„Selbstverständlich hat @Oli keinen Berufsschutz und die teilweise EM-Rente wird nicht wegen Berufsunfähigkeit gezahlt.“

…ich konnte bisher nicht erkennen, ob Olli sein Geburtsdatum bekannt gemacht hat!

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6 Antworten

Schorscham 01.12.2016 | 18:15
Dann gelten Sie als nicht rentenrelevant erwerbsgemindert, da Sie mehr als unter 6 Stunden arbeiten können. Weder noch. Allerdings sollten Sie den Antrag im eigenen Interesse möglichst zeitnah stellen. Sie können den Antrag in jedem Bürgeramt oder Rathaus aufnehmen lassen. Eventuell benötigen Sie dafür einen Termin. Manchmal geht es auch ohne Termin. Das wird nach der Auswertung aller Befundunterlagen individuell entschieden. Zunächst einmal muss festgestellt werden, ob Sie tatsächlich rentenrelevant erwerbsgemindert sind. MfG
Schadeam 01.12.2016 | 18:03
Wenn Sie Rente beantragen wollen, sollten Sie dies einfach tun (und brauchen nicht warten ob das von alleine passiert). Eine Frist dafür gibt es nicht, den Antrag stellt man dann, wenn man sich für erwerbsgemindert hält....... Ob es dann eine Rente gibt, und ab wann und befristet oder dauerhaft entscheidet sich im Rentenverfahren. Darüber heute zu spekulieren erscheint mir müßig.
Steffiam 01.12.2016 | 19:36
bei mir war es genauso! ich war auch in der reha, und wurde mit 3-6std entlassen. da ich damals nicht wußte, was das für eine bedeutung hatte, habe ich gar nichts gemacht! einige monate später schickte mir die drv einen antrag für die emr zu. damals war ich sehr verwundert darüber, weil mich während der reha niemand informiert hat. ich musste zu keinen weiterem gutachter, die teil emr wurde genehmigt. allerdings ist das schon jahre her, mittlerweile bekomme ich unbefristete volle emr.
=//=am 02.12.2016 | 10:06
"Hallo Olli, sollten Sie arbeitsfähig entlassen wurden sein und nach dem 01.01.1961 geboren sein, wird es kein Aufforderungsschreiben der Rentenversicherung geben bezüglich möglicher Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente." Wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden liegt (laut Klinik) und dies von der DRV nach Prüfung bestätigt wird, gibt es sehr wohl ein Aufforderungsschreiben von der Rentenversicherung. Wenn weiterhin eine Beschäftigung - z.B. Teilzeitarbeit - ausgeübt wird, gibt es eine teilweise EM-Rente. Das hat mit dem Jahrgang 1961 nichts zu tun. Selbstverständlich hat @Oli keinen Berufsschutz und die teilweise EM-Rente wird nicht wegen Berufsunfähigkeit gezahlt.
Friedhelmam 02.12.2016 | 13:52
Das schreibt die Klinik aber nicht, sondern: Von "unter" steht dort nichts.
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