Hallo JP,
das Heilfasten ist keine Therapie im Sinne einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Sinne der gesetzlichen Vorschriften für die Rentenversicherung. Allenfalls könnte es sich um eine Therapie im Rahmen einer medizinischen Rehabilitationsleistung im Sinne der Krankenversicherung handeln. Aber auch dies wird für eher unwahrscheinlich gehalten.
Sollten bei Ihnen medizinische Gründe vorliegen, die ein Heilfasten aus Ihrer Sicht erfordern, und diese Gründe stellen eine Gefährdung Ihrer Erwerbsfähigkeit dar, könnte vielleicht eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation sinnvoll sein.
An dieser Stelle wäre das jedoch alles "Kaffeesatzleserei". Insofern können wir Ihnen nur raten, sich bei Bedarf an eine Gemeinsame Servicestelle Ihres Rentenversicherungsträgers oder Ihrer Kranlkenkasse zu wenden.
Wir wünschen Ihnen für Ihr weiteres Vorhaben gutes Gelingen.
Ihr Experte