Den Ort der Reha können Sies ich selbstverständlich wünschen. Ob dann dieser Ort auch genommen wird hängt von mehreren Faktoren ab: gleiches Krankheitsbild und Klinik evtl. belegt. Wenn Sie die gewünschte Klinik nicht bekommen ist das kein Erschwernisgrund für die abgelehnte EU-RT.