Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Reha Maßnahme für befristete Rentenbezieher?

von verstehsnicht16.06.2007 | 20:09
1555 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, wir hatten dies hier schon mal angefragt und hoffen einfach mal das es „nur“ untergegangen ist in der Vielzahl von Anfragen hier. Um was geht es: Es wurde ein Antrag gestellt zur Reha – Maßnahme (Traumaspezifische). Dies wurde genehmigt allerdings in einer Klinik die gar nicht dem Krankheitsbild entsprechend ausgerichtet war. Somit wurde der Antrag auf eine andere Klinik, die speziell mit diesem Krankheitsbild arbeitet, gestellt. So habe ich das Schreiben dann bekommen: „Die von Ihnen gewünschten Rehabilitationsklinik (....) steht bei Rehabilitationen im Zusammenhang mit Rentenbeziehern auf Zeit leider nicht zur Verfügung. Danach kommen zwei Vorschläge die meine Hauptdiagnose gar nicht "behandeln" und somit auch kaum bis keine Erfahrungswerte mit dieser Diagnose haben.“ Danach hat man versucht sich telefonisch zu begegnen. Was allerdings nur soviel brachte das es sehr wohl einen Unterschied gebe zwischen Reha – Maßnahmen für befristete Rentenbezieher und die unbefristet berentet sind. Als man fragte womit sich dies begründe bekam man keine Antwort mehr sondern nur den Hinweis man müsse die Reha - Maßnahme ja nicht machen es gäbe ja auch noch akutKrankenhäuser……. Nun meine Fragen: - welchen Unterschied ist wirklich zwischen unbefristete Rentenbezieher und befristeten Rentenbezieher (zumal man sich vor Augen halten kann die Klinik steht unter Vertrag aber nicht für mich da ich befristet berentet bin und vor allen dingen an den Anspruch also unbefristet berentet zu sein noch „hoffentlich“ weit genug weg bin so das dafür noch mindestens 5 Jahre ins Land gehen werden würden – da dies ja auch einem bestimmten Procedere unterliegen tut) - und auf welche Gesetzesgrundlage bezieht es sich oder ist es wie im schon mal geschriebenen Posting an ein „Ermessenspielraum“ behaftet. Ich weiß das es bei meiner Diagnose nicht um übliches geht gerade deswegen ist es für mich sehr wichtig an eine Klinik zu kommen die schon Erfahrungen und fundiertes Wissen mit Umgang dessen vorweisen können. Klingt vielleicht arg durcheinander hier und es macht auch viel Chaos hier im Alltag und man weiß nicht wo noch fragen……. Wären für eine Antwort sehr sehr dankbar ichverstehsnicht

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich gewährt der Rentenversicherungsträger Heilmaßnahmen, wenn begründete Aussicht auf Besserung oder vollständige Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit besteht. Von einer Unterscheidung zwischen Zeit- oder Dauerrentenbeziehern ist uns nichts bekannt. (Bitte mit dem zuständigen Leistungsträger klären) Jede Klinik spezialisiert sich auf bestimmte Krankheitsbilder. Entsprechend dieser Indikationen werden die Versicherten der jeweiligen Klinik zugeordnet. Es bleibt Ihnen nicht erspart, Ihre Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auszufechten.

2 Antworten

Angelikaam 17.06.2007 | 12:45
Hallo, ich war letzten Juni in der Hardtwaldklinik II in Bad Zwesten, die haben da auch eine Traumatherapie. Waren sehr anstrengende aber auch hilfreiche 6 Wochen. Ich bin auch Bezieherin einer befristeten Rente, jetzt im 5 Jahr. Hingeschickt hat mich die BfA. Alles Gute Angelika
Nixam 18.06.2007 | 07:06
Die Auswahl der Klinik hat NICHTS ZU TUN damit,ob Sie Rentenbezieher sind oder nicht. Greifen Sie nochmal zum Telefonhörer, rufen Sie Ihren zuständigen Sachgebietsleiter an und lassen Sie sich das noch einmal erklären. Die Ihnen vorliegende schriftliche Begründung: Kliniken für befristete Rentner und Kliniken für Dauerrentner IST SO NICHT RICHTIG! RICHTIG ist:Bekommen Sie eine Zeitrente, so kann der RV-Träger für die med. Reha zuständig sein, weil Ihre Erwerbsfähgkeit eventuell wiederhergestellt werden kann, damit Sie wieder in Brot und Arbeit kommen. Bekommen Sie eine DAUERRENTE, dann ist die KRANKENKASSE für Sie ZUSTÄNDIG und Sie müssen einen Antrag auf Reha BEI DER FÜR SIE ZUSTÄNDIGEN KRANKENKASSE STELLEN. RV-Träger und Krankenkasse haben UNTERSCHIEDLICHE REHA-KLINIKEN, die sie belegen. Vielleicht sind aber die von der Krankenkasse belegten Kliniken geeigneter für die Behandlung der bei Ihnen vorliegenden Diagnosen. UNTER UMSTÄNDIGEN LIEGT BEI IHNEN EINE AKUT-ERKRANKUNG VOR UND SIE MÜSSEN EINFACH INS KRANKENHAUS ODER DIREKT MIT DER KRANKENKASSE SPRECHEN FÜR EINE BEHANDLUNG IN EINER REHA-KLINIK FÜR AKUT-ERKRANKTE. Wenn das Telefonat mit dem Sachgebietsleiter nichts bringt, dann sofort Antrag bei Ihrer KRANKENKASSE stellen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026