Grundsätzlich gewährt der Rentenversicherungsträger Heilmaßnahmen, wenn begründete Aussicht auf Besserung oder vollständige Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit besteht. Von einer Unterscheidung zwischen Zeit- oder Dauerrentenbeziehern ist uns nichts bekannt. (Bitte mit dem zuständigen Leistungsträger klären) Jede Klinik spezialisiert sich auf bestimmte Krankheitsbilder. Entsprechend dieser Indikationen werden die Versicherten der jeweiligen Klinik zugeordnet. Es bleibt Ihnen nicht erspart, Ihre Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auszufechten.