Hallo, Psydon,
grds. hätten Sie in der geschilderten Situation Anspruch auf Übergangsgeld. Ob Sie natürlich genau zu diesem Zeitpunkt die Reha beginnen könnten, wird im Verfahren mit der dann zuständigen Reha-Stätte und Ihnen vereinbart. Bitte beachten Sie den Hinweis von Daniela. Beantragen Sie frühzeitig bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung.