Guten Morgen,
wenn ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt wird, wird der aktuelle Gesundheitszustand geprüft.
Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist – bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – grundsätzlich nur vom gesundheitlichen Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes abhängig. Der Abbruch der Nachsorgeleistung spielt dabei keine Rolle.