Hallo Silver Lady,
während einer medizinischen Rehabilitationsleistung liegt grundsätzlich Arbeitsunfähigkeit vor. Eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit wird vom Arzt der Klinik jedoch nicht ausgestellt. Nach Ende der Leistung bescheinigt in der Regel der behandelnden niedergelassenen Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit. Sie sollten insoweit klären, ob Ihr behandelnder Arzt ggf. eine rückwirkende Bescheinigung ausstellen kann, wenn er nicht sofort nach Abschluss der Leistung die Praxis geöffnet hat. Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht auch, im Vorab mit der Krankenkasse eine Absprache zu treffen, damit auch nach der Rehabilitation ein eventuell notwendiges Krankengeld gewährt wird.