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Experten-Antwort

Reha und Au

von Silver Lady04.04.2018 | 18:39
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6 Antworten

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Hallo liebe Experten, leider hab ich seit 2013 immer wieder gesundheitliche Probleme die zu immer wiederkehrenden längeren Au-Zeiten führten. Die Krankenkasse nervt schon seit geraumer Zeit so das ich aufgrund der seit 31.01. vorliegenden Au einen Reha-Antrag gestellt habe ( wurde nicht von der Kasse aufgefordert ). Bescheid kam heute meinem Wunsch entsprechend ( soweit alles gut ). Nun meine Frage : Ich bin bis morgen krank geschrieben und mein Arzt hat schon angekündigt das die AU weitergeht. D.h. also weitere 3 Wochen.....die Reha wird ja wohl in diesen 3 Wochen beginnen.Ist es ratsam auch während der Reha weitere Krankschreibungen vorzulegen ? Meine Frage ziel auf die Krankenkasse ab....denn da habe ich dann ein Problem :die Reha geht von Montag bis Freitag also ist Entlassungstag der Freitag. Was passiert wenn man arbeitsunfähig entlassen wird ? Mein Arzt ist lediglich Dienstag und Donnerstag Nachmittag in der Praxis. Ich wäre ja dann Montag nicht mehr au und auf sowas wartet die Krankenkasse doch nur......da es sich um eine ambulante Reha handelt wäre es mir möglich während der Reha ne AU-Bescheinigung vom Doc zu holen um auch über das Ende der Reha ne Bescheinigung zu haben ist das erlaubt ? Anmerkung : sollte mir die Reha soweit helfen das ich nicht au entlassen werde gehe im Montag natürlich wieder arbeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silver Lady,

während einer medizinischen Rehabilitationsleistung liegt grundsätzlich Arbeitsunfähigkeit vor. Eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit wird vom Arzt der Klinik jedoch nicht ausgestellt. Nach Ende der Leistung bescheinigt in der Regel der behandelnden niedergelassenen Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit. Sie sollten insoweit klären, ob Ihr behandelnder Arzt ggf. eine rückwirkende Bescheinigung ausstellen kann, wenn er nicht sofort nach Abschluss der Leistung die Praxis geöffnet hat. Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht auch, im Vorab mit der Krankenkasse eine Absprache zu treffen, damit auch nach der Rehabilitation ein eventuell notwendiges Krankengeld gewährt wird.

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5 Antworten

Grafam 04.04.2018 | 18:59
Eine Reha hilft immer. Bitte informieren Sie Ihren AG aber vorher. Viel Glück und Erfolg. Grüße
Schorscham 04.04.2018 | 19:17
Der Reha-Entlassungsbericht gilt gleichzeitig als AU-Bescheinigung. Seit 2017 dürfen Reha-Ärzte sogar bis zu 2 Wochen krankschreiben. Wichtig ist allerdings, dass Sie den verantwortlichen Reha-Arzt spätestens beim Abschlussgespräch darauf ansprechen, da es sonst passieren könnte, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit im vorläufigen Entlassungsbericht unerwähnt bleibt. MfG
Silver Ladyam 04.04.2018 | 19:03
Hallo Graf, das ist ja wohl kaum die richtige Antwort auf meine Frage aber Danke für die Genesungswünsche...... Manchmal sollte man lieber nichts sagen wenn man nichts konstruktives beisteuern kann *kopfschüttel *
Ralfam 04.04.2018 | 19:51
Auch wenn Sie noch so rum jammern, dies ist immer noch ein Rentenforum. Und vergessen Sie nicht am Montag wieder zu arbeiten. Die ist kein Lazarett Forum. Mfg
Silver Ladyam 04.04.2018 | 20:29
Hallo Ralf, ja, dies ist ein Rentenforum aber wie mir scheint auch ein Forum in dem sich leider Menschen wie Sie tummeln die nichts anderes zu tun haben als mit unqualifizierten Äußerungen zu " glänzen "...... Haben Sie nichts anderes zu tun ? Wohl schon in Rente was ?
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