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Experten-Antwort

Reha verkürzen - drastische Gesundheitsverschlechterung

von Sima29.08.2015 | 10:31
6238 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ehrlich gesagt weiss ich nicht was ich tun soll. Ich kämpfe mich durch die Reha - jetzt seit 3 Wochen teilstationär psychosomatik. Meine Depression verschlimmert sich täglich, ich bin fast nur noch am weinen und labil. Wie kann ich die Reha auf 3 statt 5 Wochen verkürzen, um wieder in die psychiatrische Tagesklinik zu wechseln? Welche Auswirkungen hat die Verkürzung? Um jeglichen Spekulationen vorzubeugen, ich arbeite aktiv mit, aber es geht einfach durch die Depression alles weit über meine Belastungsgrenze was mich zusätzlich mit Schuldgefühlen plagt und fertig macht. Ich fühle mich einfach als Versager, der den täglichen Bedürfnissen nicht gerecht werden kann. Ich weiss nicht weiter. Der Arzt hat nie Zeit und einen Termin zu bekommen versuche ich seit Mittwoch.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Reha zu beenden. Jedoch sollte dies in Absprache mit dem Arzt/Therapeuten erfolgen. Auswirkungen hat der Abbruch in der Regel nicht, es sei denn, der Reha liegt eine Aufforderung z. B. der Krankenkasse zugrunde oder sie wird im Rahmen eines Rentenverfahrens erbracht.

Ggf. bereits gezahltes Übergangsgeld für Tage nach Abbruch müsste zurückgezahlt werden.

Sie sollten unbedingt das Gespräch mit den Mitarbeitern der Rehabilitationseinrichtung suchen. Eine tägliche Sprechstunde wird in aller Regel angeboten.

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10 Antworten

Schadeam 29.08.2015 | 11:37
Einen finanziellen Schaden oder irgendwelche Strafen haben Sie nicht zu erwarten wenn Sie die Reha abbrechen. Die Folgen für Ihre Gesundheit besprechen Sie am besten mit Ihren Ärzten und Therapeuten, das kann keiner im Forum beurteilen.
?!?am 31.08.2015 | 07:00
Diese Pauschalaussage halte ich für sehr gefährlich. Hier im Forum gibt und gab es doch wohl genug Leute, die von Krankenkasse etc. zur Reha-Antragstellung aufgefordert worden sind. Und in diesen Fällen würde sich sehr wohl eine finanzielle Konsequenz ergeben... Also, wenn Krankenkasse, Agentur für Arbeit etc. zur Reha-Antragstellung aufgefordert haben, dann vor dem Abbruch bitte Rücksprache mit der jeweiligen Stelle halten!!!
=//=am 31.08.2015 | 13:14
Meinen Sie die Therapeutin in der Klinik? Die hat über die Folgen bei einem Abbruch gar nichts zu entscheiden. Wenn Sie die Reha-Maßnahme über die Krankenkasse oder die DRV bewilligt bekommen haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dieser in Verbindung. Schließlich ist eine Reha-Maßnahme keine ZWANGSMASSNAHME. Sie sollten dann ggfls. bei der Krankenkasse eine Einweisung in eine Tagesklinik beantragen. Sprechen Sie unbedingt so schnell wie möglich mit der KK/DRV.
Simaam 31.08.2015 | 12:40
Ich komme gerade aus dem Gespräch mit der Therapeutin, diese sagte mir verkürzen geht nicht, wenn dann wäre es nach den drei Wochen einen Abbruch, ich bekomme dann kein Krankengeld mehr, und werde auch keine weitere Reha mehr irgendwann genehmigt bekommen. Also bleibt mir nichts anderes mehr übrig.
xyam 31.08.2015 | 18:01
Hallo, ich habe im Jahr 2011 eine Reha nach 14 Tagen nach Rücksprache mit der DRV abgebrochen und hatte keine Probleme, weder in der Einrichtung noch mit der DRV. Ich habe bei der DRV angerufen und die Verschlechterung meines Gesundheitszustandes mitgeteilt und dass ich die Reha abbrechen werde (schriftlich habe ich das nach dem Abbruch auch noch mal mitgeteilt). Die Reha wurde im Rahmen EM-Renten-Verfahren von der DRV beauftragt. Viele Grüße xy
Simaam 31.08.2015 | 21:03
Danke für eure Hilfe, ich versuche morgen dann mal dort jemanden zu erreichen, habe meinen Psychiater noch angerufen, der meinte nur ich solle mal mit der Tagesklinik reden. Morgen versuche ich mal KK und RV persönlich zu erreichen und denen alles zu schildern, ich fühle mich durch diesen ganzen Kampf noch mehr geschwächt......... :(
Simaam 31.08.2015 | 21:04
Und....... nebenbei wurde erwähnt das der Arzt ab sofort in Urlaub ist... habe heute 1 Stunde vor seinem Zimmer gewartet, dann kam er kurz raus um mitzuteilen, dass die Sprechzeit beendet sei, und er dann auch weg wäre.
Herz1952am 01.09.2015 | 11:25
Sima, auch wenn Sie von der Krankenkasse oder Rentenversicherung aufgefordert werden, mach Sie schließlich die Reha freiwillig und es dürfen keine Sanktionen bei Abbruch erfolgen. Mir wurde vor 10 Jahren in dieser Hinsicht auch die Unwahrheit gesagt, ich konnte die Reha allerdings fortsetzen, weil es mir gesundheitlich besser ging. Meine "Beraterin" in der Reha-Einrichtung hatte auch keine Ahnung (aber davon viel). Der Oberarzt ist auch von einem Wunder bei mir ausgegangen, bezüglich meiner Herzschwäche. Abgestorbene Zellen am Herzen kann der Mensch nicht erneuern, das können nur Lurche und Zebrafische. Mittlerweile weis die Wissenschaft auch den Grund dafür, dass es bei den "Viechern" geht und beim Menschen nicht. Soviel zur "Kompetenz" von Reha Ärzten (und anderen). Verschlechterung während der Reha gibt es nicht nur bei psychischen Erkrankungen, sondern auch bei Anschlussheilbehandlungen bei zu frühen Entlassungen aus dem Krankenhaus.
=//=am 01.09.2015 | 14:08
Es wird in der Klinik ja hoffentlich nicht nur einen Arzt geben!? Sprechen Sie jetzt zuerst mit der KK und der DRV. Es wird sich sicher eine Lösung finden, auch wenn das jetzt alles etwas beschwerlich von der Reha-Klinik aus ist.
=//=am 01.09.2015 | 15:43
Es wird in der Klinik ja hoffentlich nicht nur einen Arzt geben!? Sprechen Sie jetzt zuerst mit der KK und der DRV. Es wird sich sicher eine Lösung finden, auch wenn das jetzt alles etwas beschwerlich von der Reha-Klinik aus ist.
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