Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Reha zu beenden. Jedoch sollte dies in Absprache mit dem Arzt/Therapeuten erfolgen. Auswirkungen hat der Abbruch in der Regel nicht, es sei denn, der Reha liegt eine Aufforderung z. B. der Krankenkasse zugrunde oder sie wird im Rahmen eines Rentenverfahrens erbracht.
Ggf. bereits gezahltes Übergangsgeld für Tage nach Abbruch müsste zurückgezahlt werden.
Sie sollten unbedingt das Gespräch mit den Mitarbeitern der Rehabilitationseinrichtung suchen. Eine tägliche Sprechstunde wird in aller Regel angeboten.