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Experten-Antwort

Reha- Zuzahlung?

von Anni Heil10.02.2017 | 12:01
1279 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, habe die Tage hier über dieses Thema gelesen, betr. Zuzahlung bei Reha. Ich gehe bald auf Reha, habe 1050 Brutto, ca.800 Netto Steuerkl. 3. Mein Mann ist Durchschnittsrentner. Ab welchem Einkommen werden die 10 Euro pro Tag fällig?Danke für ev. Auskunft

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.163,00 € (2016) bzw. 1.191,00 € (2017) können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Insofern wäre bei einem Nettoeinkommen in Höhe von ca. 800 € eine Zuzahlung grds. nicht zu leisten. Die für die Befreiung erforderlichen Formulare G0160 und G0161 sind Ihrem Bewilligungsbescheid grundsätzlich beigefügt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich daher so nicht abschließend beantworten. Am schnellsten erhalten Sie hierzu eine verlässliche Auskunft, wenn Sie sich telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung setzen, die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Bewilligungsbescheid. Sind dann noch weitere Anträge/Formulare erforderlich, können Sie sich diese auch zusenden lassen.

Alternativ erhalten Sie die Formulare für den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung auch unter nachfolgenden Links:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0160.html

und

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0161.html

Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlung finden Sie hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/zuzahlung.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

SEam 10.02.2017 | 16:08
Hallo, falls während der Reha Übergangsgeld bezahlt wird, sind sie auch von Zuzahlungen befreit. Alles Gute für die Reha
Anni Heilam 10.02.2017 | 18:23
Diese Formulare 60 160 u 60 161 sind bei meinem Bewilligungsbescheid nicht dabei. Ich habe die Formulare von der Krankenkasse ausfüllen lassen und vom Arbeitgeber. Formular vom Arbeitgeber steht mein Brutto u Nettolohn drauf, ist das so OK ? Bitte nochmal um Antwort
Deutsche Rentenversicherung
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