Das hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich daher so nicht abschließend beantworten. Am schnellsten erhalten Sie hierzu eine verlässliche Auskunft, wenn Sie sich telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung setzen, die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Bewilligungsbescheid. Sind dann noch weitere Anträge/Formulare erforderlich, können Sie sich diese auch zusenden lassen.
Alternativ erhalten Sie die Formulare für den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung auch unter nachfolgenden Links:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0160.html
und
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0161.html
Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlung finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/zuzahlung.html