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rehaantrag:

von franklin19.07.2009 | 17:35
1042 Ansichten
8 Antworten

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hallo und guten tag, mein Problem in kürze! meine freundin hat krebs und bekommt momentan eine erneute chemotherapie (r-ice). die kk möchte das sie einen rehaantrag stellt obwohl der onkologe der meinung ist,diese reha wäre im moment eher schädlich als gut. was kann ich tun um die kk davon zu überzeugen das man doch erst einmal die chemo abwartet und den antrag ruhen lässt und wie sieht es mit der frist für diesen aus.wird diese frist aufgehoben ,oder besteht die gefahr das wir das kg versagt bekommen,ohne das wir bescheid bekommen. die anlagen und arztbefunde habe ich schon an die kk gesendet,aber habe vergessen den rehaantrag selbst mit zu schicken,den benötigt die kk aber um sie der drv zu übergeben. bitte ,was kann ich tun.... mit freundlichem gruß

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo franklin,

Ihre Freundin sollte sich von ihrem behandelnden Onkologen bestätigen lassen, daß es z.Zt. noch zu früh ist für eine Reha-Maßnahme, zumal noch ein Chemotherapie ansteht. Bei dieser Argumentationslage müßte sich die Krankenkasse eigentlich einsichtig zeigen und auch weiterhin Krankengeld zahlen. Sicherlich kann man zum Ende der vorgesehenen Chemotherapie schon die nötigen Reha-Anträge vorbereiten und dann auch weiterleiten, da der Rententräger anschließend auch noch Zeit benötigt, um über die Reha-Maßnahme zu entscheiden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo franklin,

bitte setzen Sie sich mit der Krankenkasse Ihrer Freundin in Verbindung. Den Antrag oder das Anschreiben der Krankenkasse sollten Sie nicht unbegrenzt festhalten, da Ihre Freundin Krankengeld erhält und somit auch die Mtwirkungspflichten zu beachten sind. Sie sollten hier eine einvernehmliche Lösung mit der Krankenkasse erstreben. Ihre Freundin ist ernsthaft erkrankt und somit sollte auch die Krankenkasse ein Interesse an der Genesung haben.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Auf den ersten Blick klingt das sehr vernünftig: vor dem Beginn der Reha sollte die ambulante Be-handlung abgeschlossen sein. Nach meiner Erfahrung lässt sich von diesem Argument die Kranken-kasse auch durchaus überzeugen. Wenn die Krankenkasse dann zunächst von der Aufforderung ab-lässt, muss man in der Regel auch keine Rente beantragen. Dies stände allerdings dann wieder in Ihrem Interesse, wenn die Aussteuerung bevorstünde.

5 Antworten

Chrisam 20.07.2009 | 06:21
Die KK versucht, dass der Rehaantrag schnellstmöglich in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Legen Sie gegen Aufforderung zur RehaWiderspruch ein und legen Sie ärtztliche Atteste bei. Ggf. fordern Sie einmal Akteneinsicht bei der Krankenkasse und fordern das Gutachten an, in dem die Aufforderung festgestellt wurde.
Franklinam 20.07.2009 | 20:19
Hallo liebe Expertin, der Onkologe hat schon in einem Formular des Antrags vermerkt,das es noch zu früh für eine Reha wäre und das diese Reha im Augenblick eher schädlich für meine Freundin wäre. Ich habe den Antrag auch schon weggeschickt,habe allerdings vergessen das Antragsschreiben selbst mit zu schicken.Dieses Antragsschreiben liegt noch hier bei mir,ohne dieses kann die KK den Antrag nicht weiterleiten.Ob das jetzt gut oder schlecht für mich ist ,kann ich nicht beantworten. Für einen Tip wäre ich mehr als dankbar. MFG.Franklin
Franklinam 20.07.2009 | 20:13
Hallo Chris, können sie mir ein paar Tips geben,wie so ein Wiederspruch aufgesetzt wird. Kann es auch zum Eigentor werden und die KK streicht sofort das KG?
Chrisam 21.07.2009 | 06:18
Grundsätzlich müsste eine körperliche Untersuchung stattfinden, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wird. Oft machen die KK dies aber per Aktenlage. Den Widerspruch können Sie recht kurz halten und sich auf die ärztlichen Atteste stützen: Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Aufforderung einer Rehamaßnahme nach § 51 SGB V ein. Meine behandelnden Ärzte sind der Auffassung, dass die Reha zum falschen Zeitpunkt beantragt wird. Zur Zeit muss ich mich einer Chemotherapie unterziehen. Ich werde unverzüglich eine Rehamaßnahme beantragen, sobald die behandelnden Ärzte dies medizinisch für erforderlich halten. Bitte senden Sie mir und meinen behandelnden Ärzten das Gutachten des MDK zu, in dem zu der Rehamaßnahme empfohlen wird. mfg
Franklinam 21.07.2009 | 18:10
Ich möchte ihnen lieber Chris und ihnen liebe Expertin für ihren schnellen Rat danken.Ich werde versuchen,einen Wiederspruch einzulegen und hoffe das der Schuss nicht nach hinten losgeht. Denken Sie ,ich kann mit in den Wiederspruch hineinschreiben ,das es doch im Interesse der KK liegt,das meine Freundin erst medizinisch versorgt werden sollte und dann erst an einer Onkologischen Rehamaßnahme teilnehmen sollte. Vieleicht sagt die KK auch,Ok dann lassen wir das mit der Reha und beantragen stattdessen eine Teilrente.! kann ich dann auch wieder einen Wiederspruch einlegen.? MFG.Franklin
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