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Experten-Antwort

Rehabescheid

von Leonie09.03.2018 | 16:03
1184 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe ein Anliegen und bitte um Rat. Ich soll eine Reha absolvieren und bin seit längerer Zeit aber gesundheitlich nicht in der Lage dazu. Nun ist der Rehabescheid abgelaufen. Dort steht, nach Ausstellungsdatum ein halbes Jahr. Also 6 Monate gültig. Und wenn bis dahin die Reha nicht stattgefunden hat, verliert der Bescheid seine Wirkung oder so ähnlich. Bekommt man dann automatisch einen Neuen oder muss bei der DRV neu beantragt werden? Oder hat der Bescheid ein aufschiebende Wirkung wenn man nicht in der Lage ist die Rehamaßnahem im Moment anzutreten. Freundliche Grüße Leonie

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leonie,

der Bescheid verliert in der Tat seine Gültigkeit nach Ablauf von 6 Monaten. Sobald Sie gesundheitlich in der Lage sind, stellen Sie einfach einen neuen Reha-Antrag. Die Rentenversicherung wird dann erneut prüfen, ob eine Reha bewilligt wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Laut Ihren Angaben wurden Sie von der Rentenversicherung zur Antragstellung aufgefordert. Ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts können Ihre Fragen nicht beantwortet werden. Setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Verbindung.

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13 Antworten

KSCam 09.03.2018 | 16:41
Woher soll denn die DRV wissen wann Sie wieder so gesund sind, dass Sie die Reha antreten können? Woher soll die DRV wissen ob Sie dann noch in Reha wollen oder eine Reha brauchen? Es ist doch wirklich nicht zuviel verlangt, dass Sie sich zu gegebener Zeit wieder melden. Die Botschaft " ich will und kann jetzt in Reha und beantrage das erneut" muss schon von Ihnen kommen. Hellseher arbeiten nicht bei der DRV, oder sollen wir wöchentlich oder monatlich bei Ihnen nachfragen ob die "Reha nun genehmist"?
Leonieam 09.03.2018 | 16:34
Vielen Dank für die prompte Antwort. Noch ein paar Fragen an die Experten. Bedeutet das dann das die DRV nicht aufgrund des nun ungültigen Bescheides, mich erneut zur Reha auffordern kann, sondern das ich erneut eine Reha beantragen muss, bzw. die DRV mich erneut dazu auffordern muss einen Antrag zu stellen? Oder wird einfach ein neuer Bescheid von der DRV ausgestelt mit einem neuen Datum, an dem ich die Reha antreten sollte? Entschuldigen Sie die vielen Fragen, ich kenne mich damit leider gar nicht aus. Freundliche Grüße Leonie
Leonieam 09.03.2018 | 16:55
Nein ich wurde zur Reha aufgefordert. Der Bescheid ist aber nun abgelaufen. Darum all die Fragen. Alles klar. Danke Ihnen. Dachte Sie können mir helfen hier im Forum. Der Sachbearbeiter ist länger krank. Leonie
KSCam 09.03.2018 | 17:29
Und warum wurden Sie zur Reha aufgefordert? Läuft da ein Rentenantrag oder ein Widerspruch gegen eine Rentenablehnung? Aber auch dann braucht die DRV eine Reaktion von Ihnen - ich kann jetzt in Reha oder ich kann grundsätzlich auf keinen Fall in Reha oder das klappt frühestens in 1 Jahr oder Wenn Sie hier Informationen wollen, müssen die Karten auf den Tisch, sonst müssen wir alles mühsam erfragen. Denken Sie daran: Sie wollen etwas von uns wissen.......
W*lfgangam 09.03.2018 | 18:20
Zitat von Leonie anzeigenausblenden
Hallo Leonie, vielleicht hilft Ihnen eine 2. Meinung: Wenn der Bescheid abgelaufen ist - die Zusage für eine Reha - dann ist der Anspruch einfach weg. SIE müssen schlicht einen neuen Reha-Antrag stellen, um wieder einen Bescheid über die Zusage zu einer Reha von der DRV zu erhalten ...da hilft es rein gar nicht, der alten/abgelaufenen Zusage/Bescheid hinterher zu laufen - gleich aus welchen Gründen Sie das nicht wahrnehmen konnten. Und, Ihre Aussagen 'ich wurde zur Reha von der DRV aufgefordert' - aus welchem Grund? steht immer noch ungeklärt im Raum. 'Schlimmstenfalls' sind Sie ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen eines gestellten EM-Antrags nicht nachgekommen, was Ihnen krankheitsbedingt nicht angelastet werden kann - und wegen Erkrankung des Sachbearbeiters weiter auf seinem Schreibtisch schmort. Da hilft nur eine schriftliche Nachfrage/wie geht’s weiter ...irgendwo wird auch ein Vertreter noch halbwegs gesund das abarbeiten können/müssen. Nebenbei, wenn es finanziell 'brennt', werden Sie die Alternativen hinterfragen müssen. Gruß w.
Leonieam 09.03.2018 | 18:36
Danke W*lfgang, Sie sind freundlich. Okay ich rufe nochmals dort an. Es muss sich ja jemand darum kümmern.Hoffe ich erreiche etwas. Ich würde die Reha machen wenn es mir gesundheitlich besser gehen würde. Im Moment geht es aber leider nicht.Aber was abgelaufen ist, ist abgelaufen.Ich weiß nicht warum ich genau zur Reha muss, um ehrlich zu sein.Wahrscheinlich weil ich so lange krank bin. Leonie
Leonieam 09.03.2018 | 17:44
Hallo KSC, nein beides nicht. Ich verstehe nicht warum es keine ganz normale Antworten auf meine Fragen geben kann, wenn der Bescheid abgelaufen ist. Ausser das dieser neu beantragt werden muss. Warum das dann von irgendwelchen Faktoren (die Sie gerade nannten) abhängig sein soll und die ich gerade nicht zuordnen kann. Es muss da doch in der DRV ein normales Verfahren diesbezüglich geben.Und dann diese Äusserung, Karten auf den Tisch legen?!?!? Nun gut, ich rufe noch einmal in der DRV an. Vielleicht gibt es ja eine Vertretung der Sachbearbeitung. Fühle mich hier nicht wirklich wohl. Leonie
Schadeam 09.03.2018 | 18:47
Sorry, aber grundlos - also von sich aus ohne irgendeinen Antrag - schickt die DRV doch niemand in Reha. Irgendwas kann an Ihrer Geschichte nicht so ganz stimmen.
Lotteam 09.03.2018 | 18:55
Zitat von Leonie anzeigenausblenden
Hallo Leonie, das ist etwa so wie bei einigen Kindern, die sich Fragen, warum muss ich in die Schule. Besuchen Sie die Reha und Sie werden wieder gesund. Wir wissen doch alle, daß unser W*lfgang ein sehr freundlicher Persönlichkeit ist. Unser KSC hätte aber auch ein Lob verdient. Meinen sie nicht auch? Mfg
Leonieam 09.03.2018 | 19:08
Lob wem Lob gebührt!Alleinig meine Entscheidung. Danke W*lfgang und eine klare NICHT Empfehlung dieses Forums der DRV!
Friedhelmam 09.03.2018 | 20:09
Dann fragen Sie doch Ihren Friseur! Die Antworten die Sie hier erhalten haben, waren alle okay. Aber offenbar war Ihre Wunschantwort nicht dabei. Die erhalten Sie vielleicht in einem anderen Forum, welches Sie dann gerne weiterempfehlen dürfen!
Kaiseram 10.03.2018 | 09:45
Deine Empfehlung oder Nichtempfehlung dieses Forum ist unwichtiger als der berühmte Sack Reis der in China umfällt!
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