Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehamaßnahme bei BU-Berechtigung?

von Andrea Winter08.07.2015 | 12:26
851 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, in meiner aktuellen Rentenberechnung bin ich BU berechtigt, da ich in den letzten 5 Jahren rentenversichert war (bin ich jetzt nicht mehr). Kann ich dann jetzt dem Grunde nach eine Rehamaßnahme beantragen? Die Krankenkasse will diese nicht genehmigen, weil sie sagt, die RV sei vorrangig. Diese hatte die Kur abgelehnt - wusste zum Ablehnungszeitpunkt aber noch nichts von meinem Studium das jetzt angerechnet wurde. Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea Winter,

im Allgemeinen werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rehabilitationsmaßnahme erfüllt, wenn der Versicherte

- in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt hat oder

- innerhalb von zwei Jahren nach der Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen hat oder

- bereits erwerbsgemindert ist oder eine Erwerbsminderung einzutreten droht und er die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt.

Wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt hat, oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente wegen Erwerbsminderung bekommt, kann er ebenfalls eine Rehabilitation erhalten.

Auf die Mindestversicherungszeit von 5 und 15 Jahren werden Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich angerechnet.

Ohne Kenntnis Ihres genauen Versicherungsverlaufs kann man jedoch leider keine konkreten Angaben zum evtl. vorhandenen Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation machen.

Im Zweifel sollten Sie sich zur Klärung daher direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wenden und sich hier individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

C.am 08.07.2015 | 12:33
Die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind unglaich die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen für eine Leistung zur Teilhabe. Ohne Ihren genauen Versicherungsverauf zu kennen, kann daher keine weitere Angabe gemacht werden. Beachten Sie § 11 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__11.html
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026