Hallo Zuckerschnecke,
einen Rentenantrag können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers
oder auf einem Versicherungsamt stellen. Sollten Sie im Bereich Baden-Württemberg wohnen, geht das auch bei der
Ortsbehörde (Rathaus) Ihres Wohnortes.
Um die Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Rentenantrag zu klären, z. B. ob Ihr Versicherungskonto vollständig ist,
welche Rentenhöhe Sie zu erwarten hätten und welche Hinzuverdienstgrenzen für Sie gelten, würde ich Ihnen raten,
einen Beratungstermin bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu vereinbaren und dort dann auch gleich den Antrag zu stellen.
Sollte die medizinische Reha mit dem Ergebnis enden, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, würde der Reha-Antrag,
wie bereits Schiko sagte, in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Sie würden dann durch Ihren Rentenversicherungs-
träger aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen. Als Rentenantragsdatum gilt in diesem Falle das Datum des
Reha-Antrages.
Sie können aber auch unabhängig davon bereits jetzt einen Rentenantrag stellen.
Der Rentenantrag würde aber nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" zurückgestellt werden, bis das Ergebnis
der Reha vorliegt.