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REHA/Teilerwerbsminderungsrente

von Zuckerschnecke10.06.2009 | 18:41
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Ich bin seit 5 Jahren an Kehlkopfkrebs erkrankt und habe im Oktober letzten Jahres ein Rezidiv erlitten. Bis Oktober letzten Jahres habe ich wieder in Vollzeit gearbeit. Bin seit dem Rezidiv krank geschrieben und nun steht bei mir eine med. REHA-Maßnahme an. Da ich nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann würde ich gerne einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen. Weiß aber nicht wie und bitte um Hilfe ! Wieviele Stunden ich arbeiten kann, kann ich aus heutiger Sicht auch noch nicht sagen. Für rege Beiträge bedanke ich mich schon mal im voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Zuckerschnecke,

einen Rentenantrag können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers

oder auf einem Versicherungsamt stellen. Sollten Sie im Bereich Baden-Württemberg wohnen, geht das auch bei der

Ortsbehörde (Rathaus) Ihres Wohnortes.

Um die Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Rentenantrag zu klären, z. B. ob Ihr Versicherungskonto vollständig ist,

welche Rentenhöhe Sie zu erwarten hätten und welche Hinzuverdienstgrenzen für Sie gelten, würde ich Ihnen raten,

einen Beratungstermin bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu vereinbaren und dort dann auch gleich den Antrag zu stellen.

Sollte die medizinische Reha mit dem Ergebnis enden, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, würde der Reha-Antrag,

wie bereits Schiko sagte, in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Sie würden dann durch Ihren Rentenversicherungs-

träger aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen. Als Rentenantragsdatum gilt in diesem Falle das Datum des

Reha-Antrages.

Sie können aber auch unabhängig davon bereits jetzt einen Rentenantrag stellen.

Der Rentenantrag würde aber nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" zurückgestellt werden, bis das Ergebnis

der Reha vorliegt.

2 Antworten

Schadeam 10.06.2009 | 18:57
Ich würde das mit den Ärzten daheim und in der REHA besprechen. Empfehlen die (z.B. im Abschlußbereicht der REHA) die Reduzierung der Arbeitszeit, können Sie immer noch den Rentenantrag nachschieben. Nachteile sehe ich im Abwarten nicht, weil im Zweifel der Rehaantrag ohnehin als Rentenantrag (und umgekehrt) zu werten ist. Und ist dann über eine Teilrente entschieden, können Sie immer noch mit Ihrem Arbeitgeber Arbeitszeit und Arbeitsverdienst an die Verdienstgrenzen, die im Rentenbescheid stehen, anpassen.
Corinnaam 12.06.2009 | 14:23
Also bei mir war es so, daß ich erstmal eine Reha beantragte. Der dortige Arzt schrieb in seinen Abschlußbericht, daß ich nur noch zwischen 3 u. 6 Std. arbeiten könne.Da ich nur halbtags arbeite, war ich bis zu Rehabeginn berufstätig. Jedoch baute ich einige Minusstunden auf, da ich nach 3 Stunden total kaputt war. Der Rehaarzt sagte ich solle sofort einen Rentenantrag stellen, so daß dieser gemeinsam mit dem Rehaabschlußbericht beim Rentenversicherungsträger ankommt. Habe ich gemacht. Nun nach 2 Gutachterterminen erklärte mir die Rentenversicherung ich solle eine Reha machen, damit sie meinen Rentenantrag bearbeiten kann. Bin seit der Reha krankgeschrieben. Aber warum nun 2 x Reha innerhalb eines halben Jahres, wenn die erste Reha schon nichts brachte. Das soll nun einmal einer verstehen.
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