Hallo elsta,
bitte besprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt aufgrund welcher Diagnose (psychosomatisch oder orthopädisch) die medizinische Reha-Maßnahme für Sie durchgeführt werden soll. Je nach Ergebnis bitten Sie Ihren Rentenversicherungsträger um Überprüfung und Änderung der Reha-Klinik. Damit steht oder fällt auch der bereits vorgesehene Termin für die Durchführung der Maßnahme.
In Abhängigkeit vom weiteren Verfahren, informieren Sie dann bitte auch Ihre Agentur für Arbeit.