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Experten-Antwort

Rehatermin verlegen ALG I wegen Nahtlosigkeitsregelung

von elsta23.03.2015 | 06:56
1853 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, nach Aussteuerung durch die KK musste ich im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung AA eine Reha beantragen. Nun habe ich einen Termin erhalten, Antritt in 2Monaten zu einer Zeit, in der ich vor 6Monaten einen Urlaub gebucht habe. Kann ich die Rehaklinik um 2Wochen Terminverschiebung bitten oder muss ich beim AA oder DRV Widerspruch einlegen. Wird mir ALG I gekürzt? Habe ich gar kein Mitspracherecht? Wundere mich sowieso, dass ich zu einer orthopädischen Reha gehen soll, obwohl ich psychosomatisch erkrankt bin und der Rehaantrag gleichzeitig ein Antrag auf EM sein sollte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo elsta,

bitte besprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt aufgrund welcher Diagnose (psychosomatisch oder orthopädisch) die medizinische Reha-Maßnahme für Sie durchgeführt werden soll. Je nach Ergebnis bitten Sie Ihren Rentenversicherungsträger um Überprüfung und Änderung der Reha-Klinik. Damit steht oder fällt auch der bereits vorgesehene Termin für die Durchführung der Maßnahme.

In Abhängigkeit vom weiteren Verfahren, informieren Sie dann bitte auch Ihre Agentur für Arbeit.

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4 Antworten

arniam 23.03.2015 | 11:30
wunderlich, wunderlich wenn erkrankung so schlimm ist dass reha nötig krankengeld ausgeschöpft ist usw. zum urlaub die wundersame heilung ?????? wenn sie ausgesteuert sind wussten sie doch schon vor einen halben jahr dass dies mit dem urlaub merkwürdig sein dürfte. ohne zustimmung der alg1 behörde geht da garnichts. seltsam dass urlaub wichtiger ist als reha und oder emr!!!!!!!
elstaam 23.03.2015 | 12:22
..was ist daran wunderlich? Vor 6Monaten war der Plan wieder zu arbeiten und von Ausschöpfung des Krankengeldes noch nicht die Rede. Nun ist es leider anders gekommen. Ich hatte auf informative Antwort gehofft, aber mancher läuft wohl lieber mit erhobenem Zeigefinger.
=//=am 23.03.2015 | 13:30
Nach vorheriger Absprache mit der Arbeitsagentur und Benachrichtigung der DRV können Sie sicherlich die Reha verschieben. Sie sollten sich aber unbedingt zunächst mit der AfA in Verbindung setzen. Wurde Ihnen von der DRV mitgeteilt, dass der Reha-Antrag als Rentenantrag gelten soll oder war dies nur Ihr Wunsch? Denn wenn die DRV Ihnen eine Rente bewilligen würde, würden Sie keine Reha bekommen. Etwas verwirrend ist das schon, wie Sie es beschreiben. Abgesehen davon sollten Sie evtl. mit Hilfe Ihres behandelnden Arztes Widerspruch gegen die orthopädische Reha-Maßnahme einlegen, sofern die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die DRV kommt ja aber nicht von sich aus darauf, eine orthopädische anstatt einer psychosomatischen Reha zu bewilligen. Sind Sie sicher, dass Ihr Arzt auch die psychosomatischen Beschwerden in seinem Befundbericht aufgeführt hat? Oftmals kommen aber die psychos. Beschwerdern auch durch eine lange orthopädische Erkrankung und diese ist die Ursache. Sie sollten unbedingt alles mit Ihrem Arzt besprechen, bevor Sie Weiteres (z.B. Widerspruch) unternehmen.
elstaam 23.03.2015 | 14:05
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Vielen Dank für die Antwort, den Antrag musste ich auf Grund der Aussteuerung der KK im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung über das AA stellen. Der Vordruck beinhaltet den Antrag auf Reha bzw. EMrente. Nun ist eine Reha bewilligt, die eine Endbeurteilung über die Nocharbeitsfähigkeit enthalten wird. Ich bin 60Jahre und Schwerbehindert 50% und hatte eher mit einer Begutachtung für die EMrente gerechnet. Wegen den psychosomatischen Beschwerden mache ich seit 1 Jahr eine Therapie und bin auch deshalb solange AU. Die orthopädischen Beschwerden sind zwar vorhanden, aber eher temporär. Im Vordergrund sind dann eher noch neurologische und kardiologische Beschwerden. Wäre es denn ratsam einen Antrag auf EMrente nachträglich zu stellen?
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