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Rente

von Karla 5414.03.2007 | 09:22
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Haben Sie Informationen ob bei der Neuregelung Schwerbehinderte berücksichtigt werden ? Habe 60 % KB und arbeite wenn ich 63 werde 49 Jahre ohne Unterbrechung.Herr Rürup erwägt evtl. Übergangslösungen.Ab 2008 fängt meine ATZ an schließe Sie aber erst im Juni (früher geht nicht)ab. Gruß Karla

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

6
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Welcher Jahrgang sind Sie und seit seit wann haben Sie mindestens 50% mdE.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Seit Ihrem 60. Lebensjahr könnten Sie schon in Rente (mit der entsprechenden Kürzung) sein. Ab dem 01.06.2009 könnten Sie ohne Kürzung in Rente gehen, wenn Sie an diesem Tag noch 50% mdE haben. Sie sollten also entweder vor dem März 2008 in Rente gehen (wg. 50% mdE) oder die Verlängerung beantragen für später (03/2008 - 05/2009).

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Haben Sie vor dem 01.01.2007 ATZ vereinbart und welche Frage haben Sie?

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Es sei denn sie hätte vor dem 01.01.2007 ATZ vereinbart. Das wurde noch nicht geklärt.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Bei der Neuregelung Rente mit 67 werden auch ab Jahrgang 1952 die Schwerbehindertenrenten angehoben. Ob Herr Rürup eine Änderung plant ist nicht bekannt.

Wenn Sie die ATZ vor dem 01.01.2007 vereinbart haben können Sie mit 63 ohne Kürzung in Rente gehen.

Moderation · 6Ihre Vorsorge

Vereinbaren, Beantragen und Beginn einer ATZ sind unterschiedliche Tatbestände!!!

7 Antworten

Gerdam 14.03.2007 | 09:39
Hallo zusammen. bin Jahrgang 05/46.Arbeite seit meinem 16. Lebensjahr ununterbrochen. Habe einen GdB von 50% seit April 2003 befristet bis März 2008.Wann kann ich in Rente ohne Abzüge gehen? Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Karla 54am 14.03.2007 | 10:01
Ich bin Januar 1953 geb. und habe seit April 1999 meine 60 % KB.
Karla 54am 14.03.2007 | 11:15
Meine Frage habe ich schon gestellt.
Mam 14.03.2007 | 13:16
Für den Jahrgang 1953 wird die Altersgrenze um 7 Monate angehoben. Das bedeutet für sie, dass ihr frühestmöglicher Rentenbeginn (mit 10,8 % Abschlag) 60 Jahre und 7 Monate ist. Abschlagsfrei könnten sie mit 63 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen.
Karla 54am 14.03.2007 | 13:33
Hallo Experte ! Ich möchte meine Frage von 9.22 Uhr wiederholen: Haben Sie Informationen ob bei der Neuregelung der Rente mit 67 Schwerbehinderte berücksichtigt werden ( Herr Rürup erwägt evtl. Übergangslösungen.) Ich bin o1/1953 geb. habe eine KB von 60% (seit 1999 )wenn ich 63 werde arbeite ich 49 Jahre ohne Unterbrechung. AtZ wird in diesem Jahr Juni beantragt und beginnt 2008.
Mam 14.03.2007 | 13:45
Natürlich ist das schon geklärt... Karla 54 hat doch geschrieben, dass ATZ erst im Juni vereinbart wird... Bitte Anfrage genau lesen :-)
Mam 14.03.2007 | 13:47
Für den Jahrgang 1953 wird die Altersgrenze um 7 Monate angehoben. Das bedeutet für sie, dass ihr frühestmöglicher Rentenbeginn (mit 10,8 % Abschlag) 60 Jahre und 7 Monate ist. Abschlagsfrei könnten sie mit 63 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen.
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