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Experten-Antwort

Rente 45 Jahren

von Franz Mülleck18.12.2013 | 12:33
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Möchte sie bitten um Auskunft für Rentenbeginn mit 45 Arbeitsjahren. Bin 46 Jahre Versichert und gehe nach Altersteilzeit ab 01.04 2014 in Rente.Nach vorausichtigen neuen Rentengesetz ab 01.07 gilt das ohne Abschläge mit 45 Beitragsjahren. Frage ? Kann ich das neue Gesetz in Anspruch nehmen wenn ich erst zum 01.07 den Antrag stelle. (das heißt 3 Monate ohne Rente). Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz Mülleck,

leider kann man in dieser Frage zum jetzigen Zeitpunkt nur mutmaßen. Wir müssen zumindest mal den Gesetzesentwurf abwarten; erst dann kann man Genaueres sagen.

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9 Antworten

=//=am 18.12.2013 | 13:21
Wie oft denn noch: Es GIBT noch kein neues Gesetz, deswegen kann Ihnen hierzu auch keine Auskunft erteilt werden.
DarkKnight RVam 18.12.2013 | 15:36
Hallo Franz, wenn die Rente so kommt wie angedacht (was noch keiner genau weiß) könnten Sie, bei Erfüllung aller Voraussetzungen, zum 01.07.2014 eine abschlagsfreie Rente bekommen. In der Zwischenzeit 1.4. - 30.6. könnten Sie sich noch arbeitslos melden! 8-)
ATZam 18.12.2013 | 17:15
Was soll denn eine Arbeitslosmeldung bringen? Wenn Sie sich, nach Ablauf der ATZ arbeitslos melden, bekommen Sie erst mal eine 12 Wöchige Sperre.
=//=am 18.12.2013 | 18:04
Die Altersteilzeitverträge sind eigentlich so ausgelegt, dass nach Ende der Passivphase eine Altersrente bezogen und nicht noch eine Arbeitslosigkeit drangehängt wird. Außerdem: @Franz Mülleck sollte sich selbst ausrechnen, ob es wirklich so sinnvoll ist, 3 Monate auf die Rente zu verzichten. Ob dadurch die Rentenminderung/Abschlag jemals im Leben wieder aufgefangen werden kann, ist nämlich mehr als fraglich. Vielleicht nach 20 oder 30 Jahren. Es sei denn, man hat genügend Geld zum Leben für die 3 Monate im Sparstrumpf. ;-) Aber das muß jeder selbst entscheiden - WENN das Gesetz so überhaupt kommt.
DarkKnight RVam 19.12.2013 | 07:16
@ATZ: Sind Sie sicher, dass die Sperrzeit in diesen Fällen immer 12 Wochen dauert?? §§ und Begründung?
ATZam 19.12.2013 | 10:15
§§ habe Ich nicht zur Hand, können Sie Googeln. Begründung: mit Unterschrift unter den ATZ - Vertrag stimmt der Arbeitnehmer der Beendigung des Arbeitsverhältnis, zu einem bestimmten Termin zu. Ergo ginge Er dann freiwillig in die Arbeitslosigkeit und das führt zwangsläufig zu einer Sperre.
Franz Mülleckam 19.12.2013 | 20:01
Danke an alle.Wollen mal Abwarten was die neue Regierung wohl alles bringt.Der Anfang wurde heute gemacht
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