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Experten-Antwort

Rente

von Liebherr Hans01.12.2015 | 09:22
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Mein Vater starb 2015 an einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Er hatte 1969 einen schweren Arbeitsunfall und bekam seither von der BG Bau eine Unfallrente. 1990 ging er in Rente. Zuletzt bekam er von der BG Bau 1182,09€ Unfallrente, von der ZVK 366,60€ und 879,24€ gesetzliche Rente. Meine Mutter die Witwe bekommt 322€ gesetzliche Rente. Wieviel Witwenrente und von wem stehen Ihr zu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Liebherr Hans,

Ihr verstorbener Vater hat Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen. Somit hat Ihre Mutter als Witwe grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Vaters. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres beträgt der Rentenartfaktor für die große Witwenrente 0,55. Gemäß § 97 SGB VI ist auf die Witwenrente die Rente Ihrer Mutter als Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen. Ggf. sind auch noch andere (§18a SGB IV) vorhandene Einkommen auf die Rente anzurechnen.

Für Fragen zu einer Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft. Hier besteht nach unserem Wissen aber nur Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalles der BG eingetreten ist, also nicht bei dem genannten Autounfall. Definitiv kann Ihnen dies aber nur von der zuständigen BG mitgeteilt werden.

Für Fragen wegen Leistungen von der ZVK wenden Sie sich bitte an diese.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

Luisam 01.12.2015 | 11:20
Falls Ihre Eltern vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und entweder Ihr Vater oder Ihre Mutter am 1.1.2002 bereits 40 Jahre alt waren, beträgt der Rentenartfaktor für die große Witwenrente 0,6. Ihre Mutter sollte - falls noch nicht geschehen - umgehend die Witwenrente beantragen.
Liebherr Hansam 01.12.2015 | 13:35
Hallo Wenn die BG Bau keine Rente mehr bezahlt, wird dann die Unfallrente auf die gesetzliche Rente hochgerechnet? Sonst bekäme meine Mutter ja nur 60% der Gesetzlichen Rente und das wäre verdammt wenig, da Sie ja eine 24 Std. Pflege benötigt, seit 15Jahren Dement.
Liebherr Hansam 01.12.2015 | 13:36
Hallo Wenn die BG Bau keine Rente mehr bezahlt, wird dann die Unfallrente auf die gesetzliche Rente hochgerechnet? Sonst bekäme meine Mutter ja nur 60% der Gesetzlichen Rente und das wäre verdammt wenig, da Sie ja eine 24 Std. Pflege benötigt, seit 15Jahren Dement.
???am 02.12.2015 | 08:44
"Wenn die BG Bau keine Rente mehr bezahlt, wird dann die Unfallrente auf die gesetzliche Rente hochgerechnet?" Auf die Witwenrente wird die UV-Rente logischerweise nicht mehr angerechnet. Sollte die Rente Ihres Vater wegen der BG-Rente teilweise geruht haben, wird die tatsächliche Witwenrenten höher liegen als 60% des Rentenzahlbetrags Ihres Vaters.
W*lfgangam 02.12.2015 | 21:51
Hallo Liebherr Hans, warum sollte es anders sein? Die gesetzliche Witwenrente lag immer schon bei 60 % ('Neufälle/Heirat ab 2002' bei 55 %), Witwen-Unfallrente gibt es nur, wenn er letztendlich/unmittelbar an den Unfallfolgen verstorben ist (der 1969er Unfall kann es bei dieser langen Lebenszeit kaum sein - siehe Experten-Antwort/mit der BG klären). Von der ZVK wird Ihre Mutter ebenfalls 60 % erhalten. In der Summe: 322 eigene Rente 527 Witwenrente 219 ZVK-Witwenrente ----- 1068 + Leistungen der Pflegeversicherung + etwaige Leistungen aus dem Verkehrsunfall 2015/Schadensersatz Ggf. bleibt ihr nur ein Taschengeld übrig, wenn das Sozialamt/Hilfe zur Pflege entsprechende Leistungen zahlt ...oder der Unterhaltsanspruch von 'vermögenden' Angehörigen. Gruß w.
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