Sehr geehrter Herr Liebherr Hans,
Ihr verstorbener Vater hat Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen. Somit hat Ihre Mutter als Witwe grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Vaters. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres beträgt der Rentenartfaktor für die große Witwenrente 0,55. Gemäß § 97 SGB VI ist auf die Witwenrente die Rente Ihrer Mutter als Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen. Ggf. sind auch noch andere (§18a SGB IV) vorhandene Einkommen auf die Rente anzurechnen.
Für Fragen zu einer Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft. Hier besteht nach unserem Wissen aber nur Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalles der BG eingetreten ist, also nicht bei dem genannten Autounfall. Definitiv kann Ihnen dies aber nur von der zuständigen BG mitgeteilt werden.
Für Fragen wegen Leistungen von der ZVK wenden Sie sich bitte an diese.
Mit freundlichen Grüßen