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rente

von siegfried16.02.2008 | 16:00
1232 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

abschläge bei der rente ist verfasungswiedrieg

10 Antworten

Schiko.am 16.02.2008 | 16:57
Woher wollen sie dies wissen? MfG.
Doch!am 16.02.2008 | 19:06
Absolut Richtig Und wenn ein Richter das bestätigt, wird er gemaßregelt!!!!! Rechtsstaat ????
Rechtsgelehrteram 16.02.2008 | 17:43
Die Abschläge sind n i c h t verfassundswidrig, sondern absolut korrekt. Der Richter vom Verfassungsgericht der damals dieses Urteil erlassen hat, ist ja auch mittlerweile seines Postens enthoben worden und in die Registratur versetzt worden.
Zustimmeram 16.02.2008 | 18:43
.........da gehört der auch hin !
maureram 16.02.2008 | 18:47
auch solchen Fragesteller gehört die Rente entzogen... maurer
Zustimmeram 16.02.2008 | 18:54
GENAU !!!
Warum ?am 17.02.2008 | 13:32
Dank unseres Rechtsstaates haben inzwischen mehrere Richter die Rechtmäßigkeit der Rentenabschläge bestätigt. Nur weil ein einziger Senat des BSG die irrwitzige und nicht nachvollziehbare Ansicht vertreten hat, die Abschläge seien verfassungswidrig, glauben nun alle Betroffenen, ihnen stünden Nachzahlungen in vier- bis fünfstelliger Höhe zu. Unglaublich, wie naiv manche "mündigen Bürger" doch sind !
Useram 18.02.2008 | 06:52
Solange die Richter im BSG nicht die gleiche Rechtschreibung besitzen wie unser Siggi...
useram 18.02.2008 | 09:14
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