Wie Sie der Antwort von KSC bereits entnehmen konnten, besteht nach derzeitigem Recht kein Anspruch auf Altersrente. In der politischen Diskussion ist aktuell der Vorschlag, künftig auch für Geburten vor 1992 drei Kindererziehungsjahre bei der Rente anzurechnen. Ob und wann diese Idee gesetzlich umgesetzt wird, ist noch fraglich. Falls dies jedoch passiert, könnte dies für den Altersrentenanspruch Ihrer Frau relevant sein.